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    Einleitung In den letzten Tagen bewegt eine Entscheidung aus NRW die Gemüter des deutschsprachigen Teils des Internet: Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch darauf, dass die Kosten für die Erstanschaffung eines PC übernommen werden. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.(1) Tatsächlich hat das Landessozialgericht jedoch nur über die Gewährung der Prozesskostenhilfe (PKH) entschieden. Diese hatte die Klägerin ...