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    Die Ministerin hatte noch als Abgeordnete gegen die Pflicht für Telekommunikationsanbieter, sämtliche Telefon- und Internetverbindungsdaten anlasslos sechs Monate zu speichern, Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt – mit Erfolg: Die Richter erklärten im März 2010 das deutsche Gesetz, das eine EU-Richtlinie umsetzen sollte, für verfassungswidrig.
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    Die EU-Kommission prüft derzeit eine Novellierung der Richtlinie, die die Grundlage für das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung bildete. Dieses Gesetz war nach mehreren Verfassungsbeschwerden Anfang dieses Jahres vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Der DJV und andere Medienverbände hatten kritisiert, dass die Vorratsdatenspeicherung den Informantenschutz gefährde. Konken: „Von einer neuen EU-Richtlinie versprechen wir uns, dass sie ...