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    In den Duisburger Standesämtern wird Corona-bedingt nur eine begrenzte Anzahl an Personen während der standesamtlichen Eheschließung unter Einhaltung der Hygienevorschriften, der Abstandsregelungen und der Mund-Nasen-Bedeckung zugelassen. Seit August gilt für Eheschließungen zudem, dass bei bekannten positiven Infektionen und für Rückkehrer aus Risikogebieten des teilnehmenden Personenkreises, ein aktueller Negativtest/Einhaltung der Quarantänefrist am Tag der standesamtlichen Trauung ...
  • Bild von fxxu auf Pixabay
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    Folgende Änderungen der CoronaSchutzverordnung sind ab heute, 20. Mai, gültig: Das Verbot des Picknickens im öffentlichen Raum ist aufgehoben.  Die geltenden Abstandsregeln sind aber auch beim Picknicken einzuhalten. Der öffentliche Raum ist aber nach wie vor kein angemessener „Veranstaltungsraum“, sodass das Grillen dort ausdrücklich weiterhin untersagt bleibt.. Das Verbot für Tattoo- und Piercing-Studios ist ebenfalls aufgehoben. Es sind aber strenge Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten. Im Hinblick auf die ...