• Bild von fxxu auf Pixabay
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    Folgende Änderungen der CoronaSchutzverordnung sind ab heute, 20. Mai, gültig: Das Verbot des Picknickens im öffentlichen Raum ist aufgehoben.  Die geltenden Abstandsregeln sind aber auch beim Picknicken einzuhalten. Der öffentliche Raum ist aber nach wie vor kein angemessener „Veranstaltungsraum“, sodass das Grillen dort ausdrücklich weiterhin untersagt bleibt.. Das Verbot für Tattoo- und Piercing-Studios ist ebenfalls aufgehoben. Es sind aber strenge Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten. Im Hinblick auf die ...