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    Mit einer geplanten Änderung des Telekommunikationsgesetzes möchte die Bundesregierung staatlichen Behörden den Zugriff auf private Kommunikationsdaten einschließlich der Identität von Internetnutzern anhand dynamischer IP-Adressen sowie den Zugriff auf PIN-Codes und E-Mail-Passwörter erlauben. Damit wird die Identität von Internetnutzern für Behörden wie Bundesnachrichtendienst, Bundeskriminalamt, Militärischen Abschirmdienst, Bundesverfassungsschutz, Bundespolizei und Zollfahndung teilweise ohne richterlichen Beschluss zugänglich. Mit ...