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    Image via Wikipedia Bonn (ots) – Als Musterbeispiele des praktizierten Verbraucherschutzes gelten die bundesweit 130 Kfz-Schiedsstellen. Damit leistet das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe einen wirksamen Beitrag zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Autofahrern und Kfz-Betrieben, wenn es um Autoreparaturen und Gebrauchtwagenkauf geht. Vor vierzig Jahren wurden die ersten Kfz-Schiedsstellen am 12. Mai 1970 in Hamburg und am ...