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Stadtverwaltung Duisburg informiert zur Gleichstellung von Geimpften und Genesenen mit negativ Getesteten
Amtlichen Quarantäneanordnungen als Nachweis aufbewahren Vollständig Geimpfte können ihren Immunschutz über den Impfpass nachweisen. Bei Genesenen erfolgt dies mit dem Nachweis eines positiven PCR-Tests. Auch Personen, die auf Grund einer überstandenen SARS-CoV-2-Infektionnur eine Impfung erhalten, benötigen diesen Nachweis. Als Genesen gilt eine Person mit einem positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate ...