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    (openPR) – Nürnberg, 25. Juni 2009. Trotz Schmierereien und Vandalismus: Ein Vermieter darf in der Regel keine Überwachungskameras im Aufzug einbauen. Eine Videoüberwachung im Aufzug eines Mehrfamilienhauses stellt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung der Mieter dar und ist deshalb ohne Einwilligung der Bewohner nicht gestattet. Dies gilt auch dann, wenn es in der Wohnanlage schon zu Vandalismus und ...