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    Mit einem den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss vom 8. September 2009 hat das Verwaltungsgericht Köln einen Antrag des Hamburger Telekommunikationsunternehmens HanseNet abgelehnt, mit  dem das Unternehmen erreichen wollte, dass es vorerst keine Maßnahmen zur Einführung der sog. „Vorratsdatenspeicherung“ treffen muss. Mit einer Verfügung vom 06. Juli 2009 hatte die Bundesnetzagentur HanseNet dazu verpflichtet, die technischen ...