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    Heute morgen bekam ich per PIN ein Schreiben des Landgerichts Berlin mit dem Inhalt, dass das Amtsgericht Charlottenburg, die eingereichte Beschwerde von Ronald Schmidt mit Datum vom 19.01.2010 gegen die Abweisung der einstweiligen Verfügung, nicht geeignet ansehe eine Änderung der angefochtenen Entscheidung zu führen, und somit nun das Landgericht über einen Erlass entscheiden müsse. Rechtsanwalt ...