
Bei der weiteren Kontrolle mussten die Beamten gleich zwei Strafanzeigen ausstellen. Eine gegen den Fahrer eines Paketzustellerdienstes, die andere gegen die Halterin des Fahrzeugs. Einer (37) war ohne Fahrerlaubnis unterwegs, ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Der Fahrer musste sein Zustellerfahrzeug von einem Kollegen abholen lassen.
Bei der Überprüfung des anderen Zustellers fiel auf, dass gegen den 28-jährigen Mann ein offener Haftbefehl bestand. Er wurde in das polizeiliche Gewahrsam gebracht. Nach der Aushändigung des Strafbefehls wurde er entlassen.