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Duisburg: Ausbau der A 59 – Rat beschließt Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren und lehnt Pläne der Autobahn GmbH des Bundes ab

Bei seiner heutigen Sondersitzung (28. September) hat sich der Rat der Stadt  Duisburg erneut klar positioniert und den sechsstreifigen Ausbau der A 59 in  der Entwurfsfassung der Autobahn GmbH des Bundes (AdB) mit großer  Mehrheit abgelehnt. Der Rat beantragte zudem die Bildung eines  eigenständigen Planfeststellungsabschnitts „Süd“, um seine Forderung nach  Abtrennung und vorrangiger Behandlung des Verfahrens für die Berliner  Brücke, deren kurze Restnutzungsdauer einen Ersatzneubau bis 2029  erforderlich macht, zu erneuern. 

Oberbürgermeister Sören Link: „Ich habe während der Offenlage viele  Gespräche mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern geführt. Für mich als  Oberbürgermeister, aber auch für den Rat und die Stadtverwaltung ergeht  daraus der klare Auftrag, dass wir uns mit aller Kraft gegen das Vorgehen der  Autobahngesellschaft wehren müssen. Es bleibt dabei: Die Planung der  Autobahngesellschaft festigt für die nächsten Jahrzehnte die  Beeinträchtigung der Lebensverhältnisse der dort lebenden Menschen und  die Zweiteilung der Stadtteile Meiderich und Alt-Hamborn. Wir werden  deshalb von unseren eindeutig formulierten Forderungen nicht abrücken. Die  Tunnellösung würde über Generationen hinweg eine ganz enorme  Verbesserung der Lebensverhältnisse garantieren. Dafür machen wir uns  stark.“ 

Martin Linne, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Mobilität und Sport: „Eine  Auseinandersetzung mit der AdB liegt der Stadt Duisburg grundsätzlich fern.  Doch stammt die Vorzugsvariante der AdB aus der verkehrsplanerischen Mottenkiste der autogerechten Stadt der frühen 60er Jahre. Sie ist mit  gravierenden Nachteilen gegenüber der von der Stadt Duisburg geforderten  Variante verbunden und berührt neben den Belangen der von dem Vorhaben  betroffenen Bürgerschaft auch die Rechte der Stadt selbst. Für die Ziele der  Stadt Duisburg ist es daher von besonderem Interesse, dass der Rat der  Stadt sich gemeinsam mit den Menschen in Duisburg gegen dieses Vorhaben  wehrt und eine entsprechende Einwendung erhebt.“ 

Bereits in seiner Sitzung am 20. Juni 2022 hatte der Rat der Stadt Duisburg  einen Forderungskatalog beschlossen, mit dem zehn Mindestanforderungen  der Stadt an den sechsstreifigen Ausbau der A 59 zwischen dem AK Duisburg  und der AS DU-Marxloh formuliert wurden. Neben einer Überdeckelung der  in Troglage verlaufenden Trasse in Hamborn und der Errichtung des Ausbaus  in Tunnellage in Meiderich forderte der Rat auch im vergangenen Jahr bereits  die Splittung der Planfeststellung in mindestens zwei Abschnitte. Damit kann  der unumstrittene Neubau der Berliner Brücke so rechtzeitig in Angriff  genommen werden, ohne dass die zu erwartenden Auseinandersetzungen  um die Trassierung der Autobahn den Baubeginn so stark verzögern, dass  eine Teil- oder gar Vollsperrung der A 59 wegen Baufälligkeit der Berliner  Brücke befürchtet werden muss. 

Die gewählte Vorzugsvariante der AdB entspricht dem Forderungskatalog  der Stadt Duisburg nicht einmal ansatzweise. Die derzeitige Planung der AdB  lässt die Erfordernisse der Raumordnung, des Städtebaus und der Belange  der Bevölkerung außer Acht. Darüber hinaus sieht sie keine Splittung der  Planfeststellung vor. Die hiermit verbundene massive Beeinträchtigung der Lebensverhältnisse der Menschen und der städtebaulichen Entwicklung hält  die Stadt Duisburg für rechtswidrig.  

Diese Auffassung wird die Stadt in einer schriftlichen Stellungnahme bis zum  4. Oktober beim für die Planfeststellung zuständigen Fernstraßen Bundesamt in Bonn einreichen. Aufgrund des Umfangs von über 300 Seiten  wird die finale Stellungnahme, die eines entsprechenden Ratsbeschlusses  bedarf, erst kurz vor Fristablauf vollständig vorliegen. Aufgrund des hohen  Zeitdrucks erhielt der Rat im Rahmen der Beschlussvorlage jedoch zuvor  bereits Einblick in die wesentlichen Gesichtspunkte der städtischen  Stellungnahme in zusammengefasster Form.

(PM Stadt Duisburg)

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