Website-Icon xtranews – das Newsportal aus Duisburg

Duisburg: Das ändert sich mit der neuen Coronaschutzverordnung

Quelle: pixabay.com/ congerdesign

Wegfall der Maskenpflicht in städtischen Gebäuden und bei Veranstaltungen

Mit Ablauf der Arbeitsschutzverordnung-Corona und den weiter sinkenden Infektionszahlen wird es möglich, entsprechende Lockerungen bis auf Weiteres auch für die Stadtverwaltung umzusetzen.

So entfällt ab Donnerstag, 26. Mai, die Maskenpflicht in städtischen Gebäuden und bei städtischen Veranstaltungen.

Dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, empfehlen wir weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Keine Isolationsanordnungen mehr durch Gesundheitsamt

Entsprechend der Corona-Test-Quarantäne-Verordnung müssen sich Personen mit einem positiven Testergebnis selbständig in Isolation begeben. 

Bislang hat das Gesundheitsamt allerdings noch für Personen mit einen positiven PCR-Nachweis eine Isolation angeordnet.

Ab Mittwoch, 1. Juni, wird jedoch auch hier, analog zum Verfahren bei positiven Schnelltests, keine Anordnung mehr erfolgen.

Infizierte Personen müssen sich somit nach einem positiven Schnell- bzw. PCR-Test selbständig in Isolation begeben.

Die Dauer der Isolation beträgt für Infizierte zehn Tage ab dem positiven Ergebnis der Testung.  

Die Isolation kann frühzeitig am fünften Tag durch einen negativen Schnelltest beendet werden. Bei der Zählweise gilt der Tag der (positiven) Testung als Tag null.

Einen Nachweis über den Genesenen Status erhalten Infizierte bei Vorlage eines positiven PCR-Test in Apotheken.

Die mobile Version verlassen