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    Wegfall der Maskenpflicht in städtischen Gebäuden und bei Veranstaltungen Mit Ablauf der Arbeitsschutzverordnung-Corona und den weiter sinkenden Infektionszahlen wird es möglich, entsprechende Lockerungen bis auf Weiteres auch für die Stadtverwaltung umzusetzen. So entfällt ab Donnerstag, 26. Mai, die Maskenpflicht in städtischen Gebäuden und bei städtischen Veranstaltungen. Dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden ...