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Vorbereitungen zur Landtagswahl 2022 in Duisburg startet

v.l.: Andreas Weinand, städtischer Projektleiter Wahlen und Martin Murrack, Kreiswahlleiter und Stadtdirektor.

Kreiswahlleiter Stadtdirektor Martin Murrack hat heute (7. April) den aktuellen
Stand zur Durchführung der Landtagswahl in Duisburg am 15. Mai 2022 vorgestellt. „Rund fünf Wochen vor dem Wahltermin sind wir sehr gut aufgestellt; trotz erneuter schwieriger Rahmenbedingungen, wie der Corona-Lage sowie der Ukraine-Krise, ist Duisburg bestens vorbereitet,“ so seine Zusammenfassung.

In Duisburg wird am 15. Mai der Landtag in NRW neu gewählt. Das Duisburger Stadtgebiet ist für die Landtagswahl in drei (2017 waren es noch vier) Landtagswahlkreise eingeteilt:

Wahlkreis 61 Duisburg I: Stadtbezirk Mitte mit den Ortsteilen Altstadt, Neudorf-Nord, Neudorf-Süd, Dellviertel, Hochfeld und Wanheimerort, Stadtbezirk Süd

Wahlkreis 62 Duisburg II: Stadtbezirk Walsum und Stadtbezirk Homberg/Ruhrort/Baerl mit den Ortsteilen Alt-Homberg, Hochheide und Baerl, Stadtbezirk Rheinhausen

Wahlkreis 63 Duisburg III: Stadtbezirk Hamborn, Stadtbezirk Meiderich/Beek,
Stadtbezirk Homberg/Ruhrort/Baerl mit dem Ortsteil Ruhrort und Stadtbezirk Mitte mit den Ortsteilen Neuenkamp, Kaßlerfeld und Duissern.

Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 24. März die Zulassungsentscheidungen für die Kandidatinnen und Kandidaten getroffen.
Danach treten in allen drei Duisburger Wahlkreisen die CDU, die SPD, die FDP, die AfD, die GRÜNEN, die Linke, die Partei und die MLPD an. In einzelnen Wahlkreisen treten zudem die Partei Volt, Team Todenhöfer und zwei Einzelbewerber an. In zwei Wahlkreisen wird der Stimmzettel inklusive Landesliste 30 Positionen und in einem Wahlkreis 29 Positionen umfassen.

„Über 317.000 Duisburgerinnen und Duisburger sind zur Wahl aufgerufen“,
erläuterte der Projektleiter Wahlen Andreas Weinand.

Wahlbenachrichtigungen ab 15. KW

Die Wahlbenachrichtigungen werden im Laufe der 15. Kalenderwoche zugestellt, dann kann auch sofort Briefwahl beantragt werden. Zur Vereinfachung ist das wieder mit dem auf der Wahlbenachrichtigung befindlichen QR-Code möglich. Ebenso kann unter Eingabe der persönlichen Daten online auf „briefwahl.duisburg.de“ die Briefwahl beantragt werden.

Der Antrag kann ebenso schriftlich, aber nicht telefonisch, durch die Absendung des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Wahlscheinantrages, per E-Mail an briefwahl@stadt-duisburg.de oder
persönlich in einer der drei Briefwahlstellen in den Bezirksrathäusern Hamborn (Zimmer: 102), Homberg (Zimmer: 12) oder Süd (Zimmer: 009) erfolgen.

Erstmalig zu einer Landtagswahl sind rund 20.512 Wahlberechtigte aufgerufen (gegenüber der Landtagswahl 2017). Die Zahl der Erstwählerinnen und Erstwähler seit der Bundestagswahl 2021 liegt bei etwa 2.404 (Stand: 28. Februar 2022).

Bürgerinnen und Bürger, die von außerhalb NRW nach Duisburg ziehen, werden von Amts wegen bis zum 16. Tag vor der Wahl (29. April 2022) in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Bürgerinnen und Bürger, die innerhalb von NRW nach Duisburg umziehen, müssen in der Zeit vom 4. bis zum 24. April einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. In der Zeit von bis zum 29. April besteht noch die Möglichkeit, sich auf Einspruch in das Duisburger Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Beide Anträge (Aufnahme und Einspruch) liegen in der Bürgerservicestellen aus oder können online auf der Webseite des Wahlamtes unter duisburg.de abgerufen werden.

Wahlhelfende

Insgesamt werden fast 4.200 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht; noch rund 500 Stellen davon sind unbesetzt. „Die Zusagen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind zum aktuellen Stand zwar erwartungsgemäß, wir sind aber weiterhin auf Zusagen aus der Bürgerschaft für den Wahltag angewiesen“, erläuterte Andreas Weinand den Stand der Rückmeldungen.

Mit einem Erfrischungsgeld von 80 bis 50 Euro (je nach Funktion) wird von der Stadt Duisburg ein deutlich höherer Betrag gezahlt als vom Land vorgesehen. Im Vorfeld wird durch Präsenzschulungen, eine Internet-Lernplattform und Webinare auf die Aufgabe vorbereitet. Erstmalig werden in diesem Jahr auch stellvertretende Schriftführerinnen und Schriftführer vorab einberufen und geschult. Zusätzlich wird es Online-Schulungen für Beisitzerinnen und Beisitzer geben.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich telefonisch unter 0203/
283-4399, per E-Mail an wahlhelfer@stadt-duisburg.de oder auf der Homepage der Stadt melden.

Wegen der besonderen Situation durch die immer noch anhaltende Corona-Pandemie geht die Stadt erneut von einem erhöhten Briefwahlinteresse aus, ähnlich wie es bei der Bundestagswahl 2021 der Fall war. Um dieses zu bewältigen, wurden im Wahlzentrum die Druck- und Kuvertierungskapazitäten nochmals erhöht und die Abläufe weiter digitalisiert. Ebenso wird die Auszählung erneut auf zwei Standorte verteilt.

Kreiswahlleiter Stadtdirektor Martin Murrack dazu: „Die besonderen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie und der aktuellen Flüchtlingskrise haben in vielfältiger Weise schon die Vorbereitungen dieser Wahl beeinflusst. Als Kreiswahlleiter stehe ich dafür ein, dass alle Wählerinnen und Wähler ohne Gesundheitsgefährdung von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können, ganz gleich, ob sie die Urnenwahl bevorzugen oder die Briefwahl.“

Erneut einen großen Aufwand bereitete diesmal die Auswahl und Bewerbung
der Wahllokale wegen der besonderen Hygiene-Bedingungen durch die
Corona-Pandemie. Schon frühzeitig reagierte das Wahlamt auf die
Gefährdungssituation in den Duisburger Alten- und Pflegeheimen und strich
diese erneut von der Liste der Standorte. Dabei wurde Wert darauf gelegt, dass die Anzahl der Stimmbezirke mit 323 unverändert bleibt. Meistens wurden diese wegfallenden Wahlörtlichkeiten in andere vorhandene und benachbarte Standorte verlegt. Die 323 Stimmbezirke wurden erstmalig auf 159 Standorte verteilt. Ebenso wurden Rampen angeschafft, um die Zugänge zu den Wahlräumen überwiegend barrierefrei zu gestalten. Lediglich im Christophoruswerk in Duisburg-Obermeiderich kann jetzt wieder direkt gewählt werden.

Kreiswahlleiter Stadtdirektor Martin Murrack: „Ein besonderes Augenmerk
bitte ich auf das – nach dem heutigen Stand – freiwillige Tragen einer Nase-Mund-Maske zu richten. Ich empfehle sehr, dass die Wählerinnen und Wähler davon Gebrauch machen. Jede Wählerin, jeder Wähler kann darüber hinaus einen Beitrag zu seiner Sicherheit und der Sicherheit anderer leisten: und zwar, indem ein eigener Stift zur Stimmabgabe mitgebracht wird.“

Zusätzliche Hygienekoordinatorinnen und Hygienekoordinatoren werden vor Ort zur Steuerung des Besucherstromes eingesetzt und es werden Desinfektionsmittel sowie Masken angeboten. Der Einsatz dieser Personengruppe ist in NRW in dieser Form einmalig.

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