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Düsseldorf: 3 Jahre Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung nach Online-Kontakt

pixabay.com/ fancycrave1

Am 1. April 2022 (008 Kls 8/21) hat die 8. große Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf den Angeklagten wegen Vergewaltigung, schweren sexuellen Übergriffs und sexuellen Übergriffs zu einer Gesamtfreiheitsstrafen von 3 Jahren verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, den Angeklagten wegen Vergewaltigung in zwei Fällen und sexuellen Übergriffs in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten zu verurteilen.

Nach 16 Verhandlungstagen stellte das Gericht fest, dass der Angeklagte drei geschädigte Frauen über die Dating-Apps „Tinder“ bzw. „Bumble“ im Herbst 2020 kennenlernte, sie jeweils beim ersten Treffen in seine Wohnung in der Düsseldorfer Altstadt einlud und sexuell missbrauchte.

Im ersten Fall im September 2020 nahmen der Angeklagte und die Geschädigte gemeinsam alkoholische Getränke zu sich. Infolge dessen erlitt die Geschädigte einen Erinnerungsverlust. Die Erinnerungen der Geschädigten setzten wieder ein als sie auf dem Bett des Angeklagten lag und er sie vergewaltigte. Nachdem er von ihr abließ, verließ sie nach einiger Zeit die Wohnung. Im zweiten Fall im Oktober 2020 begann der Angeklagte die Geschädigte nach dem Konsum eines Begrüßungsgetränks gegen ihren Willen zu entkleiden und hielt sie dabei an ihren Handgelenken fest. Im dritten vom Gericht festgestellten Fall nutzte der Angeklagte entgegen der Vereinbarung mit der Geschädigten beim ersten Treffen Anfang November 2020 kein Kondom beim Geschlechtsverkehr. Das verabredungswidrige Nichtanlegen eines Kondoms während des Geschlechtsverkehrs erfüllt den Straftatbestand des sexuellen Übergriffs gemäß §177 Abs. 1 StGB.

Die Staatsanwaltschaft war in der Anklage vom 12. Mai 2021 noch von sieben Taten ausgegangen. Das Gericht sprach in seinem Urteil den Angeklagten von den weiteren Vorwürfen frei.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte können gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

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