Website-Icon xtranews – das Newsportal aus Duisburg

Stadt Duisburg informiert zur neuen Coronaschutzverordnung ab Freitag

In Nordrhein-Westfalen gilt ab morgen eine neue Coronaschutzverordnung. Diese sieht drei Inzidenzstufen vor

Stufe 1: Inzidenz bis 35
Stufe 2: Inzidenz über 35, aber höchstens 50
Stufe 3: Inzidenz über 50, aber höchstens 99

Die Coronaregeln sind zukünftig an diese drei Stufen, bzw. die Inzidenzen geknüpft und können von Kommune zu Kommune variieren. Eine Übersicht des Stufenplans des Landes findet sich hier: www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw

Bei einer Inzidenz von 100 oder höher greift dann wieder die Bundesnotbremse

Aktuell liegt die Inzidenz in Duisburg in Stufe 3. Daher gelten ab morgen für Duisburg insbesondere folgende Regelungen:                                

a) Kontaktbeschränkung

Es dürfen im öffentlichen Raum jetzt zwei Hausstände ohne Personenbegrenzung zusammentreffen. An diesem Zusammentreffen dürfen zusätzlich immunisierte Personen
(vollständig geimpfte und genesene Personen) aus weiteren Hausständen teilnehmen. Zusammentreffen ausschließlich immunisierter Personen sind ohne Begrenzung der
Zahl der Personen oder Hausstände zulässig.

b) Einzelhandel

Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, entfällt die Pflicht zur Vorlage eines bestätigten negativen Schnell- oder Selbsttests.

c) Gastronomie

Das Verbot des Verzehrs von Speisen und Getränken in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung, in der die Speisen oder Getränke gekauft wurden, entfällt.

Das MAGS veröffentlicht für die Kreise und kreisfreien Städte die dort jeweils geltenden Inzidenzstufen und veränderte Einstufungen sowie deren Wirksamkeitsdatum sowie die für das Land geltende
Inzidenzstufe täglich aktuell unter www.mags.nrw.de/inzidenzstufen.  

Die neue CoronaSchutzVO tritt am 28. Mai in Kraft und gilt zunächst bis zum 24. Juni.

Die mobile Version verlassen