Kameraaufnahmen aus dem Hubschrauber deuteten darauf hin, dass die Blendattacke aus einer Wohnung an der Augustastraße gekommen sein muss. Der Richter ordnete auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kleve, Zweigstelle Moers, die Durchsuchung der Dachgeschosswohnung des Tatverdächtigen an. Den Beamten gegenüber zeigte sich der Moerser kooperativ und händigte den Einsatzkräften einen Laserpointer aus, der als Tatwerkzeug infrage kommt. Sie stellten ihn sicher. Er muss sich jetzt mit einem Verfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr auseinandersetzen. Der Pilot ist zurzeit nicht dienstfähig, wird aber nicht erblinden.