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Corona: Ab sofort gilt eine neue Anmeldepflicht für Feste

Quelle: pixabay.com/Tumisu

Ab heute (01.102020) tritt die neue Coronaschutzverordnung des land.nrw in Kraft. Laut dieser sind private Feiern im öffentlichen Raum mit mindestens 50 Teilnehmern drei Tage vorher anzumelden.
Die Stadt Duisburg meldet, das für die Anmeldung beim Bürger- und Ordnungsamt auf der städtischen Internetseite ein entsprechendes Formular bereit stehe:

https://www.duisburg.de/microsites/coronavirus/aktuelles/corona-virus_allgemeine-informationen.php#Anzeige_privater_Veranstaltungen_gem-_-C2A7_13_Abs-_5_Coronaschutzverordnung

Aufgrund der steigenden Inzidenzwerten muss die Teilnehmerzahl verringert werden (bei einer Inzidenz ab 35 nur noch 50 Teilnehmer, bei einer Inzidenz ab 50 nur noch 25 Teilnehmer).

Laut Stand 01. Oktober 2020, beträgt der Inzidenzwert 36,9 in Duisburg. Private Feiern im öffentlichen Raum sind also aktuell nur noch mit höchstens 50 Teilnehmern erlaubt! Dies gilt gemäß § 15a Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Coronaschutzverordnung. Nachzulesen unter folgendem Link:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200930_coronaschvo_ab_01.10.2020_0.pdf

Zum Weiteren vermeldet die Stadt Duisburg, das der städtische Außendienst die Einhaltung der Regelungen kontrollieren wird. Bei Verstössen kann es teuer werden. Die Ordnungswidrigkeiten nach Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Corona-Schutzverordnung können Sie unter folgendem Link abrufen:

Klicke, um auf 2020-09-30_bkat_ab_01.10.2020_lesefassung.pdf zuzugreifen

 

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