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Duisburg: Liste der Ratskandidaten zur Kommunalwahl 2020 steht fest

Nach den Grundsätzen des Kommunalwahlgesetzes entscheiden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt alle fünf Jahre bei der Kommunalwahl, welche Personen ihres Vertrauens sie im Rat der Stadt vertreten sollen.

Wählen kann jeder Deutsche und jeder Angehörige der Europäische Union, der mindestens 16 Jahre alt ist und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl seine Hauptwohnung im Stadtgebiet hat.

Die Anzahl der Ratsmitglieder hängt von der Einwohnerzahl ab. In Duisburg (ca. 501.191 Einwohner, Stand 30.06.2020) gehören dem Rat zurzeit 84 Ratsmitglieder an. Gewählt wird am Wahltag durch Stimmabgabe im Wahllokal oder durch Briefwahl. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Die Hälfte der Ratsmitglieder wird durch reine Mehrheitswahl in den Wahlbezirken der Stadt gewählt, die andere Hälfte nach einem Verhältniswahlsystem über Reservelisten der Parteien und Wählergruppen.

Nach der Einspruchsphase stehen nun die Ratskandidaten aller Wahlkreise zur Kommunalwahl 2020 fest. Dieser Link führt Sie zu Liste für die gesamte Stadt Duisburg:

Amtsblatt_Nr_34_2020-Wahlkandidaten-DU

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