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Duisburg: Kontaktverbote für Menschen in Duisburg

Sören Link

Für alle Menschen in Duisburg gilt ab dem 23.03.2020 ein Kontaktverbot. Das bedeutet, dass Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen verboten sind.
„Die Kontaktsperre fordert nach allem, was wir in den vergangenen Wochen schon erlebt haben und aushalten mussten, ein weiteres großes Opfer. Unsere persönliche Freiheit wird dadurch massiv eingeschränkt und unsere Geduld auf eine harte Probe gestellt“, sagt Sören Link, Oberbürgermeister der Stadt Duisburg. „Allerdings ist dieses Kontaktverbot unvermeidlich für den Schutz der Bevölkerung, da sich nicht alle bislang an die Empfehlung gehalten haben, unnötige soziale Kontakte zu meiden. Ich appelliere daher eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger von Duisburg, sich solidarisch zu verhalten und möglichst zuhause zu bleiben.“

Versammlungen von mehr als zwei Personen unter freiem Himmel sind in Duisburg und in ganz Nordrhein-Westfalen nur dann erlaubt, wenn eine Verwandtschaft in gerader Linie besteht, oder Ehegatten, Lebenspartner sowie Menschen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, zusammenkommen. Ausnahmen sind außerdem: Beerdigungen im engsten Familienkreis oder auch Zusammenkünfte, die bei Besorgungen für den täglichen Bedarf oder im öffentlichen Personennahverkehr unvermeidbar sind.
Die von Bund und Ländern verfügte Kontaktsperre soll die Bevölkerung schützen und das Infektionsgeschehen durch das Coronavirus weiter verlangsamen. Die Kontaktsperre, die Teil einer Rechtsverordnung ist, gilt bis zum 19. April. Zugleich wurde beschlossen, dass unverzüglich alle Restaurants und Gaststätten schließen sollen. Ausgenommen davon ist die Belieferung, ein Außer-Haus-Verkauf sowie die Mitnahme von Speisen und Getränken. Viele dieser Regelungen hatte die Stadt Duisburg bereits zuvor eigenverantwortlich umgesetzt, zum Beispiel auch die Schließung von Frisörgeschäften. Ihrer Arbeit können Duisburgerinnen und Duisburger weiterhin nachgehen.

Wichtig: Für alle gilt es dabei den nötigen Abstand von 1,5 Metern zu anderen einzuhalten. Auch sollten weiterhin die Hygienehinweise wie das regelmäßige und gründliche Händewaschen berücksichtigt werden.

Die Polizei, unterstützt durch das Bürger- und Ordnungsamt, kontrolliert, dass die neuen Regelungen eingehalten werden. Festgestellte Verstöße stellen einen Straftatbestand dar und können mit einer Geldstrafe bzw. einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden.
Im Interesse der Gesundheit der Allgemeinheit und aus Rücksicht auf die Risikogruppen bittet die Stadt Duisburg ihre Bürgerinnen und Bürger nachdrücklich darum, sich solidarisch zu verhalten und die zwingend notwendigen Anordnungen zu befolgen.

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