Website-Icon xtranews – das Newsportal aus Duisburg

Duisburg: Agentur für Arbeit informiert zum Thema Kurzarbeit

Foto: Xtranews Archiv (Thomas Rodenbücher)Coronavirus beraten lassen. Die Unternehmen in Duisburg sind durch die Coronapandemie und ihre Folgen stark getroffen. Um die Verluste und Auftragsrückgänge der Unternehmen abzufedern, können Betriebe bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit beantragen. Aktuell haben sich knapp 600 Unternehmen in Duisburg zur Kurzarbeit aufgrund des Coronaviruses beraten lassen.

Folgende Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld hat der Gesetzgeber beschlossen:

Um rückwirkend zum 1. März Kurzarbeitergeld zu erhalten, müssen die Unternehmen bis Ende März die Anzeige gestellt haben.

Schritte zum Kurzarbeitergeld

Im ersten Schritt zeigen Unternehmen und Betriebe die Kurzarbeit schriftlich bei der Agentur für Arbeit an. Vordrucke und weitere Informationen sind im Internet unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit zu finden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber füllen den Ausdruck aus, scannen die unterschriebene Kurzarbeitsanzeige und senden sie per E-Mail an Essen.031-OS@arbeitsagentur.de.

 Höhe des Kurzarbeitergeldes

Kurzarbeitergeld kann bis zu zwölf Monate gezahlt werden. Das hängt von dem Einzelfall ab. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten in dieser Zeit 60 Prozent des pauschalierten Nettogehaltes. Wenn Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer mindestens 0,5 Kinder auf der Lohnsteuersteuer eingetragen haben, beträgt der Satz des Kurzarbeitergeldes 67 Prozent.

Alle Informationen und Möglichkeiten der Beantragung:

Online:

www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit

Unsere Empfehlung für den schnellsten Weg, Kurzarbeit anzuzeigen oder zu beantragen, ist der eService der Bundesagentur für Arbeit.

https://www.arbeitsagentur.de/eservices-unternehmen

Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Bei dieser müssen sich Arbeitgeber über eine PIN verifizieren, die automatisiert per Post zugeschickt wird. Beim Arbeitgeber-Service erhalten sie anschließend eine Kennung. Dieses zentrale Verfahren können wir leider vor Ort nicht ändern. Um die erforderliche Kennung schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen, bieten wir den Betrieben daher jetzt an, sich per E-Mail direkt an uns zu wenden:

Duisburg.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

So erreichen Sie uns für Beratungsanfragen:

 

Telefonisch Montag – Freitag von 08.00 – 18.00 Uhr:

Kostenlose Hotline für Arbeitgeber    0800 4 5555 20

über Mail:

Duisburg.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Wenn Arbeitnehmer Fragen zur Kurzarbeitergeld haben nutzen Sie bitte die neue Sammelhotline 0203 302 1111

Die mobile Version verlassen