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Verbraucher: Bei längerer Krankheit reicht das Krankengeld gesetzlicher Kassen selten

Psychische Leiden wie Burn-out nehmen in der Bevölkerung zu und sind oft verantwortlich für ein längeres Ausscheiden aus dem Berufsleben. Wer aus einem solchen Grund über einen längeren Zeitraum nicht arbeiten kann und eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt, ist trotz des wegfallenden Einkommens finanziell abgesichert. Im Fall, dass keine andauernde Berufsunfähigkeit eintritt, sondern lediglich die Genesung nach einem Unfall oder einer Operation ihre Zeit dauert, können Krankentagegeldversicherungen Ähnliches leisten.

Der Arbeitgeber zahlt dann nur in den ersten sechs Wochen der beruflichen Auszeit weiter Gehalt. Wer gesetzlich versichert ist, erhält fortan Krankengeld. Das Netto-Einkommen ersetzt diese Leistung demnach nicht.

Auch wenn die jährlich steigenden Kosten für Privatversicherte alle Jahre wieder für Kritik sorgen: Bei den meisten Privatversicherungen gehört – anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen – eine Krankentagegeld-Versicherung zum Standard. Verbraucherschützer weisen in diesem Zusammenhang auf die Unterschiede zwischen Krankengeld und Krankentagegeld hin.

Das von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlte Krankengeld erhalten ausschließlich gesetzlich Versicherte. Scheiden Privatversicherte für mehr als sechs Wochen aus dem Arbeitsleben aus, erhalten sie keinerlei Zahlungen, sofern sie keine Krankentagegeldversicherung haben.

Verbraucherschützer warnen insbesondere Selbstständige vor den Folgen dieser Situation. Sie müssen bereits die ersten sechs Wochen mit eigenen Rücklagen überbrücken, weshalb Krankentagegeldversicherungen für privatversicherte Selbstständige ein Muss sind.

Doch nicht nur Privatversicherte, auch gesetzlich Versicherte sollten überlegen, ob der Abschluss einer ergänzenden Krankentagegeldversicherung zusätzlich zu einer bestehenden Krankenversicherung für sie infrage kommt. Hierfür gilt es, verschiedene Anbieter zu vergleichen: Die Nürnberger Versicherung beispielsweise erlaubt es unter anderem, Tagessätze individuell zu wählen.

Durchschnittlich beträgt das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen etwa 80 Prozent des Netto-Einkommens. Abhängig von der Ausfalldauer und der Häufigkeit entsprechender Vorfälle kann diese Diskrepanz dazu führen, dass man seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann. Zur Beantwortung der Frage, ob eine Krankentagesgeldversicherung nötig ist, um den Lebensstandard zu halten, hilft eine Haushaltsaufstellung.

In dieser finden alle monatlich anfallenden Ausgaben Berücksichtigung. Selbstständige müssen außerdem regelmäßige Betriebsausgaben bedenken. Zumindest die so ermittelte Summe müssen Verbraucher im Extremfall aus Krankengeld und eigenen Mitteln aufbringen können, um finanziellen Problemen zu entgehen.

Eine Ausnahme stellt der Beamtenstatus dar: Beamte erhalten weiterhin Gehalt vom Dienstherrn, sodass auch ohne Versicherungsschutz keine Engpässe drohen. Ähnlich verhält es sich in Berufen, deren Tarifverträge Arbeitgeber per Klausel zur Aufstockung des Krankengelds verpflichten.

Eine vollkommen andere Lage besteht in unfallgefährdeten Branchen. Zusatzabsicherungen sind bei erhöhtem Unfallrisiko auch für gesetzlich Versicherte absolut sinnvoll.

Ebenso großen Einfluss wie das Ergebnis des Haushaltsplans und die Arbeitsbranche hat hinsichtlich der Versicherungsfrage die gesundheitliche Konstitution. Wer in der Vergangenheit beispielsweise mit Depressionen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, neurologischen Beschwerden oder Krankheiten des Bewegungsapparats zu tun hatte, sollte über eine ergänzende Krankentagegeldversicherung nachdenken – unabhängig von der bestehenden Versicherungsart. Das gilt auch dann, wenn die bisherigen Beschwerden keine langen Arbeitsausfälle zur Folge hatten.


Bildrechte: Flickr Nygipsad… Patrick Strandberg CC BY-SA 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten

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