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Duisburg: Gehaltsskandal bei den WfMB • NPD im Rat stellt umfangreichen Fragenkatalog

Pressemitteilung der NPD
Im Zuge des Gehaltsskandals um die ehemalige Geschäftsführerin der „Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfMB)“ hat die NPD im Rat der Stadt Duisburg einen umfangreichen Fragenkatalog in den Geschäftsgang eingebracht, welcher damit auch Teil der nächsten Ratssitzung wird.

Neben Fragen zum aktuellen Fall der WfMB-Geschäftsführerin Rogg -wo die NPD eine konsequente Aufklärung der Angelegenheit fordert und wissen möchte, wie es überhaupt dazu kommen konnte- fragt die Partei nun auch u.a. nach, wie hoch die Gehälter der anderen Geschäftsführer in städtischen Unternehmen sind. Besonders spannend wird zu beobachten sein, ob Oberbürgermeister Sören Link (SPD) der Forderung nach Transparenz und Bearbeitung im öffentlichen Teil nachkommen wird, da dieses Thema nach Meinung der sozialen Heimatpartei von hohem öffentlichen Interesse ist.

Die Anfrage im Wortlaut:

Der Skandal um das Jahresgehalt der Geschäftsführerin der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen, Roselyne Rogg, hat regional und überregional für Verwunderung und Unverständnis gesorgt. Besonders beschäftigt die Bürger vor Ort, wie ein solches „Megagehalt“ angeblich so lange nicht entdeckt wurde bzw. warum angeblich niemand von den Bezügen wußte.

Die NPD im Rat der Stadt Duisburg fragt an:

1. Welche Ergebnisse hat die vom Oberbürgermeister und vom Sozialdezernent versprochene Aufklärung des Sachverhaltes ergeben?

2. Wird die Stadt Duisburg Schadensersatzansprüche o.ä. gegen Personen (z.B. Frau Rogg und/oder den ehemaligen Stadtdirektor Herrn Spaniel) stellen? Wenn ja, mit welcher Begründung?

3. Wie ist es möglich, daß der Aufsichtsrat und/oder der OB keine Kenntnis über das utopische Gehalt von Frau Rogg hatten? Werden Personalkosten im Jahresabschlußbericht der WfMB nicht aufgeführt, oder hat sich niemand über die massiv gestiegenen Personalkosten gewundert?

4. Wurden im Zuge des Skandals die Arbeits-/Informationsabläufe innerhalb der verschiedenen Aufsichtsräte städtischer Unternehmen bzw. der Unternehmen mit städtischer Beteiligung neu überarbeitet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

5. Welche Jahresgehälter (brutto) mit welchen Zulagen und/oder Vergünstigungen erhalten die Geschäftsführer städtischer Unternehmen bzw. von Unternehmen mit städtischer Beteiligung zum Stichtag 01.10.2018? (Aufgeschlüsselt nach Unternehmen)

– Im Sinne der vom Oberbürgermeister oftmals angeführten Transparenz gegenüber den Duisburger Bügern und aufgrund des öffentlichen Interesses an der Angelegenheit, bitten wir ausdrücklich um Behandlung im öffentlichen Teil. Sollte der OB bzw. die Verwaltung sich nicht zur vollständigen Behandlung im öffentlichen Teil durchringen können, sind zumindest die Fragen 1-4 öffentlich zu behandeln.„

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