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Duisurg: Datenschutz im Sportverein: Fit für die EU Datenschutz-Grundverordnung – Grundlagen des neuen Datenschutzrechts im Verein

Wir geben Ihnen einen Überblick über die künftige Rechtslage und machen Sie und Ihren Verein mit praktischen Tipps fit für die Zukunft. Das Seminar das Stadtsportbundes findet am Donnerstag den 05.07.2018 in der Zeit von 18:00 bis 21:30 Uhr im Seminarraum der Sparkasse Duisburg Kuhlenwall Karree statt. Vereinsvertreter können sich über die Homepage ssb-duisburg.de kostenfrei anmelden.

 Was gilt es dabei für Ihren Sportverein zu beachten, wenn die EU Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 in Kraft tritt? Wie kann der gestiegene Aufwand durch Ehrenamtliche bewältigt werden? Welche Stolpersteine gilt es zu vermeiden?

Vereine verarbeiten tagtäglich personenbezogene Daten ihrer Mitglieder: um zu Veranstaltungen einzuladen, Beiträge einzuziehen oder um neue Projekte gemeinsam auf die Beine zu stellen. Dabei gibt es immer wieder Zweifel, was erlaubt ist und welche Vorgaben einzuhalten sind. Daten der Übungsleiter werden an den LSB übersandt.

Übungsleiter eröffnen eine WhatsApp-Gruppe für Kursmitglieder. Der Verein gibt Sportlerdaten an den Verband weiter. Es stellt sich die Frage, ob der Verein dies darf. Nicht nur vor dem Hintergrund der zunehmenden Haftungsrisiken und der bei Verstößen drohenden Bußgelder, sondern auch mit Blick auf die in Sportvereinen spürbare Sensibilisierung von Mitgliedern, Mitarbeitenden und ehrenamtlich Engagierten stellt sich für jeden Verein die Frage, was notwendig ist, um die grundlegenden Vorgaben erfüllen zu können. Denn klar ist, die gesetzlichen Vorgaben sind für alle Vereine verbindlich, unabhängig davon, ob die Vereine eine/n Datenschutzbeauftragte/n bestellen müssen oder nicht.

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