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Möglichkeiten zur Finanzierung des Studiums

Auch wenn Duisburg und Essen keine klassischen Studentenstädte sind: Mit über 43.000 eingeschriebenen Studierenden kann die Universität Duisburg-Essen locker mit anderen deutschen Elite-Unis mithalten. Das Besondere sind jedoch die beiden Campusse, die mit Fachbibliotheken, modernen Mensen und zahlreichen Fakultätsgebäuden eine gute Lernatmosphäre für die Studierenden bieten. Wenn man tatsächlich einen der begehrten Studienplätze an der Universität ergattern konnte, stellt sich „nur“ noch die Frage der Finanzierung.

Was sind die beliebtesten Studentenjobs?

Ein Studium ist oft teurer als man denkt. Schließlich müssen neben Lehrmaterialien auch die Miete und die Lebenshaltungskosten selbst finanziert werden. Viele Studierende haben jedoch den Luxus, dass sie von den Eltern finanzielle Unterstützung bekommen. Zudem besteht die Möglichkeit, Ausbildungshilfe in Form von BAföG zu beantragen, über das man sich hier genauer informieren kann. Doch bei beiden Optionen ist man als Studierender finanziell abhängig; und das entspricht nicht dem Gefühl, das man sich von einer Ausbildung verspricht. Deshalb gehen viele Studierende einem Nebenjob nach, damit sie nicht nur auf die staatliche oder elterliche Unterstützung angewiesen sind. Mehr als zwei Drittel der deutschen Studierenden arbeiten neben dem Studium, um finanziell unabhängig zu sein.

Doch welche Aushilfstätigkeiten sind unter Studierenden besonders beliebt? Das Studentenportal univillage.de hat deshalb die Suchanfragen für Nebenjobs innerhalb eines Monats ausgewertet und so ein Ranking der beliebtesten Studentenjobs für das Jahr 2016 erstellt:

  1. KellnerIn
  2. Aushilfe im Büro
  3. Aushilfe im Einzelhandel
  4. Studentische Hilfskraft an der Universität
  5. NachhilfelehrerIn
  6. WerksstudentIn im eigenen Fachbereich
  7. PromoterIn
  8. Aushilfe in der Produktion oder im Lager
  9. ProgrammiererIn
  10. BabysitterIn

Wie viel darf man als Studierender verdienen?

Bevor man sich für einen Nebenjob entscheidet, sollte man sich über die gesetzlichen Vorschriften informieren, damit es hinterher keine böse Überraschung gibt. Grundsätzlich gilt: Bis zu 20 Stunden in der Woche darf man neben dem Studium arbeiten, sonst verliert man seinen Status als Studierender. In den Semesterferien ist die gesetzliche Regelung anders, hier müssen Studierende keine zeitliche Begrenzung beachten. Von den Steuern ist man befreit, wenn der Jahresverdienst unter 8.820 Euro liegt (Stand 2017). Als Empfänger von BAföG gilt wiederrum eine andere Einkommensgrenze: hier sind 5.400 Euro anrechnungsfrei (Stand 2017). Über die Studienfinanzierung informiert studis-online.de ausführlich.


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