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Deutschland – NRW – Duisburg – Privatschulen boomen?

Driftet bei der Bildung die Gesellschaft auseinander? Privatschulen boomen und zwar offenbar umso mehr je größer die Qualität der öffentlichen Schulen sinkt?

Zahlreiche Bildungswissenschaftler werfen derzeit den Bundesländern vor, Internate und andere private Einrichtungen zu wenig zu kontrollieren. Vielfach sei das Schulgeld zu hoch. Nur reiche Eltern könnten sich das leisten.

Immer mehr Kinder besuchen Privatschulen. In NRW z.B. wurden nach aktuellsten Zahlen des Schulministeriums im Schuljahr 2016/17 bereits über acht Prozent nicht mehr in staatlichen Schulen unterrichtet. Seit 1992 stieg die Zahl der Privatschulen bundesweit um mehr als 80 Prozent auf fast 6.000.

Reiches Kind oder armes Kind? Öffentliche Schulen kontra Privatschulen – driftet die Gesellschaft schon bei der Bildung auseinander? Sitzt hier ein bereits in der Schulzeit „abgehängtes“ Kind?

 

Dies sei, so die Wissenschafter, besorgniserregend, weil die Regeln und Kontrollen für diese Schulen nicht ausreichend konkret seien. Dies führe dazu, dass die Spaltung der SchülerInnen nach Einkommensschichten gefördert werde. Dies sei ausserdem ein Verstoß gegen das Grundgesetz. So sei in vielen Fällen das Schulgeld zu hoch was Kinder wohlhabender Eltern begünstige.

Die bereits im letzten November veröffentlichte Studie löste einen Streit aus. Der Verband deutscher Privatschulverbände (VDP) widersprach und kontert mit einem gerade veröffentlichten Gegen-Gutachten der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung. Und NRW-Ministerin Yvonne Gebauer (FDP) sagte kürzlich noch, die Schulen hätten das Recht, ihre Schüler frei zu wählen.

Die Privatschulfreiheit ist in Deutschland in der Verfassung verankert. Privatschulen sowie  Konfessions- und Reformschulen dürfen laut Grundgesetz vom Staat aber nur genehmigt werden, wenn „eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird“ (sog. Sonderungsverbot). Eliteschulen sollen also untersagt bleiben. Privatschulen unterliegen Landesgesetzen, die Aufsicht haben in NRW die einzelnen Bezirksregierungen.

Rund 150 Euro pro Monat sei eine annehmbare Schulgeldhöhe. Laut Stichproben bei einzelnen Privatschulen liegt der Betrag aber zwischen 500 und 600 Euro pro Monat.

Der Privatschul-Verband meint, Vorgaben zur Höhe des Schulgeldes dürfe es nicht geben und beruft sich dabei auf die Studie. Dort heißt es aber auch, dass die Schülerauswahl unabhängig vom der Einkommen der Eltern erfolgen müsse.

Der nationale Bildungsbericht hegt genau daran Zweifel. Dort wird ein selektiver Zugang zu Privatschulen beschrieben, der sich insbesondere in den Ballungsgebieten abspiele. Das DIW zB ermittelte, dass Kinder von Eltern die Arbeiter sind, viermal seltener Privatschulen besuchen als die von Akademikern.

Kein Bundesland erfüllt angeblich derzeit alle Vorgaben zur Umsetzung des Sonderungsverbotes. In NRW sind fünf Grundsätze von neun erfüllt.

 

Anmerkung. Es heißt doch SonderungsVERBOT. Verbot wie zB „Du darfs nicht stehlen.“ Mit anderen Worten: Wenn ich 2017 vier von neun Autos klaue ist das noch okay, weil ich ja auf dem besten Wege bin 2030 keine mehr zu klauen.

 

 

 

 

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