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Duisburg: Transparenz unerwünscht! Wieso eigentlich?

Wenn die Stadt bzw. die Verwaltung Verträge schließt, dann in der Regel so, dass diese derart formuliert sind, dass eine spätere Veröffentlichung von Vertragsinhalten nur möglich ist, wenn auch die NACHTRÄGLICHE Einwilligung des Vertragspartners vorliegt. Das erfährt man als Bürger*in besonders dann, wenn man zu einem Vorgang/Vertrag
z.B. gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW eine Anfrage stellt.

Duisburger Rathaus

Deshalb habe ich 2016 gemäß §24 GO NRW an den Rat angeregt, Verträge künftig so zu formulieren, dass die Veröffentlichung bereits im Vertrag implizit vorformuliert wird. Der Vertragspartner müsste dann bei Vertragsunterzeichnung auf der Streichung der Passagen bestehen, ansonsten stimmt er einer Veröffentlichung
immer automatisch zu. 

Dies hat der Rat der Stadt kategorisch abgelehnt u.a mit Bezug auf das Datenschutzgesetz.

Interessant: Die Ratsentscheidung wurde von der Verwaltung (Frau Dr. Lesmeister) vorformuliert, nebst Beschlußvorlage an der Rat weitergereicht und mir nach der Ratssitzung unverändert zugesandt.
Frau Dr.Lesmeister machte sich dabei noch nicht einmal die Mühe mir im Auftrage des Rates zu antworten. Ich hatte den Eindruck, sie würde selbst antworten.

In der betreffenden Ratssitzung wurde die Sache auch nicht diskutiert, sondern einfach „durchgewunken“.

Das Pikante ist, dass im Hamburger Transparenzgesetz alle Einwände des Duisburger Rates (in diesem Fall eigentlich von Frau Dr. Lesmeister) bereits seit Jahren obsolet sind. In Hamburg müssen alle Verträge -zumindest die im Bereich Daseinsvorsorge- veröffentlicht werden.

Meine Fragen also: Wie kann es sein, dass etwas in Hamburg möglich ist und in Duisburg nicht? Wieso wollen die Ratsmitglieder nicht, dass Vertragsinhalte publik werden? Wieso formuliert eine Mitarbeiterin der Verwaltung Ratsbeschlüsse im voraus? Wieso wird im Rat nicht diskutiert?

Übrigens: Eine NRW-weite Transparenz-Initiative nach Hamburger Modell wurde übrigens noch kürzlich ausgebremst bzw. verschoben.

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