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Duisburg: Transparenz unerwünscht! Wieso eigentlich?
Wenn die Stadt bzw. die Verwaltung Verträge schließt, dann in der Regel so, dass diese derart formuliert sind, dass eine spätere Veröffentlichung von Vertragsinhalten nur möglich ist, wenn auch die NACHTRÄGLICHE Einwilligung des Vertragspartners vorliegt. Das erfährt man als Bürger*in besonders dann, wenn man zu einem Vorgang/Vertrag z.B. gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW eine Anfrage stellt. Deshalb habe ...