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Düsseldorf: Anklage gegen ein Mitglied der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 28. Februar 2017 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den 23-jährigen deutschen Staatsangehörigen Anil O. erhoben. Er ist hinreichend verdächtig, sich 2015 in Syrien als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, § 129b Abs. 1 StGB).

In der Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Im August 2015 reiste Anil O. von Deutschland über die Türkei nach Syrien. Dort angekommen schloss er sich dem „IS“ an und wollte in dessen medizinischem Dienst arbeiten. Der Verantwortliche für das Gesundheitswesen des „IS“ entschied jedoch, dass der Angeschuldigte zunächst einige Wochen in Raqqa leben und sich eingewöhnen solle. In dieser Zeit erschreckte den Angeschuldigten die brutale Vorgehensweise der Terrororganisation gerade auch gegenüber Muslimen und eigenen Mitgliedern, weshalb er mehrfach zunächst allerdings vergeblich das Herrschaftsgebiet des „IS“ zu verlassen versuchte. Schließlich gelang es ihm im Januar 2016 in die Türkei zu fliehen. Im September 2016 kehrte Anil O. aus der Türkei nach Deutschland zurück.

Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner Festnahme am 23. September 2016 in Untersuchungshaft

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