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Neue Unterhaltsleitlinien des OLG Köln ab 1. Januar 2017

Von Avij (Diskussion · Beiträge) - Eigenes Werk, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=30112364

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Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Köln haben ihre neuen Unterhaltsleitlinien bekannt gegeben. Die Änderungen betreffen die Kindergeldanrechnungstabelle mit den Zahlbeträgen im Anhang II, die im Hinblick auf die vom Gesetzgeber beschlossene Erhöhung des Kindergeldes ab dem 1. Januar 2017 auf 190 € für das erste und zweite Kind, auf 196 € für das dritte Kind und auf 221 € für das vierte Kind zu aktualisieren war. Im Übrigen bleibt die Tabelle 2017 gegenüber der Tabelle 2016 unverändert. Auch der dem Unterhaltschuldner zu belassende Selbstbehalt ändert sich nicht, nachdem dieser zum 01.01.2015 angehoben worden war.

Änderungen finden sich in den Unterhaltleitlinien zu den Sozialleistungen (Ziffern 2.2., 2.10. und 2.11), zu den geldwerten Zuwendungen des Arbeitgebers (Ziffer 4), zum Ausbildungsaufwand (Ziffer 10.2.3.), zur Vermögensbildung (Ziffer 10.6) und zur konkreten Bedarfsberechnung (Ziffer 15.3.).

Die Unterhaltsleitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Köln erarbeitet worden, um Anwendungshilfen für häufig wiederkehrende unterhaltsrechtliche Fallgestaltungen zu geben und in praktisch bedeutsamen Unterhaltsfragen eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Gerichtsbezirk zu erzielen. Die Leitlinien können die Familienrichter allerdings nicht binden. Sie sollen die angemessene Lösung des Einzelfalls – dies gilt auch für die „Tabellen-Unterhaltssätze“ – nicht antasten.

Die neu gefassten Leitlinien stehen ab sofort auf der Homepage des Oberlandesgerichts Köln (www.olg-koeln.nrw.de) unter der Rubrik „Rechts-Infos“ zur Verfügung. Über Links können dort zugleich die sog. Düsseldorfer Tabelle, die bundesweit als Orientierung bei der Festlegung von Kindesunterhalt dient, sowie die von den Familiensenaten der süddeutschen Oberlandesgerichte herausgegebenen Süddeutschen Leitlinien aufgerufen werden.

 

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