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Bundesanwaltschaft: Haftbefehl gegen ein IS-Mitglied wegen Mordes und Kriegsverbrechen

Die Bundesanwaltschaft hat am 21. Dezember 2016 beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen den 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen Harry S. erwirkt.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, Mitte Juni 2015 als Mitglied des sogenannten „Islamischen Staats“ (im Folgenden: „IS“) an der Tötung von sechs Gefangenen mittäterschaftlich beteiligt gewesen zu sein. Er ist daher des sechsfachen gemeinschaftlich begangenen Mordes, der Begehung von Kriegsverbrechen gegen Personen sowie der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung dringend verdächtig (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 Satz 1 und 2, 211, 212, 25 Abs. 2, 52, 53 StGB, § 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB).

In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Der Beschuldigte reiste Anfang April 2015 nach Syrien und schloss sich dort dem „IS“ an. Mitte Juni 2015 erschossen Mitglieder des „IS“ auf dem Marktplatz der syrischen Stadt Palmyra öffentlich sechs Gefangene. Der mit einer Pistole bewaffnete Beschuldigte führte einen der Gefangenen eigenhändig zum Hinrichtungsort und hinderte die übrigen an der Flucht.

Harry S. war vom Hanseatischen Oberlandesgericht bereits am 5. Juli 2016 wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie wegen Verstößen gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Harry S. befindet sich derzeit noch in anderer Sache in Strafhaft. Die Strafvollstreckung aus dem Urteil vom 5. Juli 2016 wird sich anschließen.

Der Beschuldigte wird zurzeit dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

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