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Bundesverband Rehabilitation: Verstetigung des Mindestlohns ist richtungsweisend

bdh_logo_4cDer BDH Bundesverband Rehabilitation begrüßt die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnniveaus und sieht in der tarifbezogenen Indexierung der Berechnung einen guten Weg, Sozialpolitik auf dem Arbeitsmarkt zu verstetigen. Verbandsvorsitzende Ilse Müller erklärt dazu:

„Die jüngsten Arbeitsmarktberichte zeigen, dass die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns nicht nur keine Jobs gekostet hat, sondern stabilisierend auf den Arbeitsmarkt einwirkt. Immerhin sind etwa fünf Millionen Menschen betroffen, die nun höhere Einkommen realisieren. Deutschland steuert mit über 43 Millionen Erwerbstätigen auf immer neue Rekordwerte zu, hat es  aber in der Vergangenheit versäumt, diesen Erfolg auf Tarifebene auch wirtschaftlich umzumünzen. Da ist es nur gerecht, am unteren Ende der Lohnskala nachzusteuern und Menschen für ihren Erwerbseinsatz stärker zu entlohnen. Allerdings wird der Mindestlohn die heranrollende Welle lohnbedingter Altersarmut auch nicht aufhalten können, weshalb der Einsatz ergänzender Transferinstrumente aus dem Bereich der Grundsicherungsleistungen gleichfalls nachzuverhandeln ist.“

Dennoch sieht die Vorsitzende des Sozialverbands das Prozedere auf dem richtigen Weg, das in einer Institutionalisierung der Mindestlohnfindung langwierige Tarifstreitigkeiten zu vermeiden hilft: „Die Bindung des Mindestlohns an die allgemeine Entwicklung der Tariflöhne hat sich bewährt. Es tritt so ein Automatismus ein, der die Mindestlohnfindung aus dem politischen Gezerre herausbricht und gleichzeitig Planungssicherheit für die Beschäftigten und Unternehmen schafft. Sollte sich das Verfahren schon bald eingespielt und etabliert haben, können weitere Schritte folgen, den Arbeitsmarkt gerechter zu gestalten, um einer wachsenden Zahl von Menschen größere ökonomische Perspektiven zu eröffnen.“

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