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Frank Börner: Kommunalvertretungsstärkungsgesetz – Stärkung der kommunalen Demokratie

Frank Boerner 2013Rede„Heute ist ein guter Tag für die Kommunaldemokratie“, freut sich der Duisburger Abgeordnete Frank Börner, Mitglied im Kommunalausschuss. Der Landtag hat heute abschließend in 3. Lesung das Kommunalvertretungsstärkungsgesetz mit der nötigen 2/3 Mehrheit der Abgeordneten beschlossen. Damit wird die 1999 abgeschaffte Sperrklausel bei Kommunalwahlen wieder eingeführt und in die NRW-Verfassung aufgenommen. Das heißt: Nur wer mindestens 2,5 Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten hat, darf demnach in den Rat einziehen.

 Das parlamentarische Vorhaben wurde ausführlich und gründlich beraten, unter anderem in einer umfangreichen Anhörung von Sachverständigen. Sowohl der Haupt-, als auch der Kommunalpolitische Ausschuss im Landtag haben dem Gesetzentwurf mit sehr großer Mehrheit mit den Stimmen von SPD, CDU, GRÜNEN und bei Enthaltung der FDP zugestimmt.

 Die neue Prozent-Hürde ist notwendig, wenn man bedenkt, dass mancherorts bis zu 13 Parteien, Gruppen oder Einzelpersonen in den Räten sitzen. Der Verfassungsgerichtshof in Münster hatte 1999 eine Sperrklausel im Kommunalwahlrecht verworfen. Die Wiedereinführung ist jedoch aufgrund der gefährdeten Funktionsfähigkeit der kommunalen Räte und einer handlungsfähigen Demokratie unerlässlich. „Für Duisburg würde diese Änderung bedeuten, dass z. B. die NPD nicht mehr im Rat vertreten wäre. Ich bin mir sicher, dass eine Änderung der Verfassung zwar ein gewichtiger, aber ein richtiger und wichtiger Schritt ist“, so Börner abschließend.

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