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Piraten NRW: Weiterhin Rechtsunsicherheiten beim freien WLAN

Lukas Lamla, Netz- und Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion in NRW kommentiert den heute im Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf

Foto: Anke Knipschild

 „Trotz vollmundiger Ankündigungen im Vorfeld, schaffen es SPD und Union im Bundestag nicht die WLAN-Störerhaftung abzuschaffen. Nun wurde ein halbherziger und handwerklich schlechter Gesetzesentwurf vorgelegt.

 Statt endlich Klarheit zu schaffen und die Betreiber von offenen WLAN von der Störerhaftung zu befreien, lässt die GroKo im Entwurf Interpretationsspielraum in den wesentlichen Punkten zu und übergibt die Verantwortung wieder einmal an die Gerichte.

 Weiterhin wird für die Betreiber von offenen WLAN Netzwerken das Risiko einer kostenpflichtigen Abmahnung bestehen bleiben, denn das Gesetz lässt völlig offen, ob Betreiber von offenen WLAN Netzwerken für Rechtsverstöße der Nutzenden nicht weiterhin auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können. Eine bloße Absichtserklärung in der Erläuterung des Gesetzes reicht nicht aus, um der Störerhaftung eine Absage zu erteilen.

 Es bleibt ein Wischiwaschi-Gesetz und wird nicht dazu führen, dass die Menschen im Land flächendeckend ihre WLAN Netzwerke öffnen werden.

 Ein offenes und barrierefreies öffentliches WLAN wird so eine Seltenheit bleiben. Deutschland bleibt damit weiterhin digitales Entwicklungsland. Es bleibt der Frust, bei vielen Menschen die tatsächlich auf die Abschaffung der Störerhaftung gehofft haben. “

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