Dazu Ratsfrau Britta Söntgerath (PIRATEN):
„Dieses Gutachten beweist bereits, dass die Forderungen der Piratenpartei zu digitalen Themen richtig sind. Die Teilhabe an einer freien, unzensierten und nicht überwachten Telekommunikation ist für ein Land wie Deutschland von elementarer Bedeutung. Sie ist die Grundlage für die Freiheit des Einzelnen und das Fundament unserer Gesellschaft. Wir PIRATEN hoffen, dass der Europäische Gerichtshof der Empfehlung des Generalanwaltes folgt.“
Wenn der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg dieser Empfehlung folgt, steht die sogenannte „Störerhaftung“ vor dem Aus. Damit bekämen zum Beispiel Geschäftsinhaber, die für ihre Kunden einen kostenlosen Internetzugang mittels offenem WLAN anbieten wollen, endlich die benötigte Rechtssicherheit.
Die Empfehlung des Generalanwaltes ist Folge einer Klage von Sony Music Entertainment Germany GmbH gegen Tobias Mc Fadden, einem Mitglied der Piratenpartei Deutschland. Er bietet in seinem Geschäft mittels öffentlichem Freifunk-WLAN einen Internetzugang an. Über dieses Netz wurde im Jahr 2010 ein musikalisches Werk, für das Sony die Rechte innehat, rechtswidrig zum Herunterladen angeboten.
Das mit dem Rechtsstreit befasste Landgericht München I ist der Ansicht, dass Tobias Mc Fadden selbst die betreffenden Urheberrechte nicht verletzt hat. Das Landgericht hatte daher dem EuGH einen Fragenkatalog vorgelegt, um die Rechtslage endgültig zu klären.