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Bärbel Bas begrüßt Gesetz zur Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung

Die Duisburger SPD-Bundestagsabgeordnete Bärbel Bas begrüßt das Gesetz zur Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung, das der Deutsche Bundestag heute mit großer Mehrheit beschlossen hat.

„Das Gesetz ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen. Unser Gesundheits-und Pflegesystem bietet Patientinnen und Patienten eine gute Versorgung. Schwerkranke und sterbende Menschen brauchen in ihrer letzten Lebensphase aber noch mehr menschliche Zuwendung, Versorgung, Pflege und Betreuung. Dabei steht im Mittelpunkt, die Schmerzen zu lindern und Menschen im Sterben würdevoll zu begleiten“, sagt Bärbel Bas.

Bärbel Bas – Foto Thomas Rodenbücher

Zu den Inhalten des Gesetzes erläutert Bas: „In den vergangenen Jahren sind beim Aufbau der Hospiz- und Palliativversorgung wichtige Fortschritte erzielt worden. In strukturschwachen Regionen fehlt es aber häufig noch an ausreichenden Angeboten. Ziel des Gesetzes ist es deshalb, ein flächendeckendes Angebot zu sichern. Ambulante und stationäre Hospizdienste werden finanziell besser ausgestattet. Die Rahmenbedingungen für Krankenhäuser und Pflegeheime werden verbessert und damit die Hospizkultur und die Palliativversorgung in diesen Einrichtungen gestärkt. Verankert wird auch der Rechtsanspruch auf Beratung und die Möglichkeit, unterschiedliche Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung zu vernetzen. Sterbebegleitung, Pflege und ärztliche Versorgung werden besser miteinander verknüpft.“

Die Hospiz- und Palliativversorgung liegt der Gesundheitspolitikerin Bärbel Bas ganz besonders am Herzen. Schon seit 2012 ist sie Schirmherrin des Malteser Hospiz St. Raphael in Huckingen. Bas betont: „Den vielen in der Hospizarbeit engagierten ehrenamtlichen Menschen und den vielen engagierten Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Pflege- und Hospizdiensten danken wir ausdrücklich. Mit diesem Gesetz geben wir auch ihnen eine gute Unterstützung. Diese Menschen füllen die Regelungen des Gesetzes zum Wohle der schwerstkranken und sterbenden Patientinnen und Patienten mit Leben.“

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