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Förderprogramm Bildungsscheck NRW verlängert

Den Bildungsscheck gibt es für alle kleinen und mittleren Unternehmen und für Bürgerinnen und Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen. Was wird gefördert und wie lauten die Fördervoraussetzungen?

Die Voraussetzungen für den Förderscheck

©istock.com/Yuri_Arcurs

Den Bildungsscheck können alle in Nordrhein-Westfalen Beschäftigten beantragen – ausgenommen sind Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Das beschäftigende Unternehmen darf maximal 249 Mitarbeiter haben und das zu versteuernde Einkommen darf bei Alleinstehenden maximal 30.000 Euro betragen – bei einer gemeinsamen Veranlagung liegt die Höchstgrenze bei 60.000 Euro.

Übernommen werden die Kosten für eine Weiterbildung und Fortbildung, wie beispielsweise für einen Lehrgang über AutoCAD Grundlagen & Aufbau, wenn diese mindestens 500 Euro betragen. Pro Mitarbeiter kann ein Bildungsscheck alle zwei Jahre beantragt werden. Die Höhe der Förderung beträgt die Hälfte der Kurskosten, maximal jedoch 500 Euro.

Beantragung: Wo gibt es den Bildungsscheck NRW?

©istock.com/Izabela Habur

Den Bildungsscheck gibt es ausschließlich in autorisierten Beratungsstellen in ganz NRW. Der Bildungsscheck muss spätestens einen Tag vor Beginn der Veranstaltung beantragt werden. Weitere Informationen gibt es auch auf dem Internetportal des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW.

Den Bildungsscheck kann das Unternehmen oder der Mitarbeiter selber bei den oben genannten Bearbeitungsstellen beantragen. Das sind in der Regel Kreishandwerkerschaften, Volkshochschulen oder IHKs. Nach einer Beratung erfolgt die Ausstellung eines Bildungsschecks.

Die Fördermöglichkeiten

Gefördert werden alle beruflichen Weiter- und Fortbildungen, die dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Kursinhalte können sein:

Ausgeschlossen sind rein arbeitsplatzbezogene Qualifizierungen, wie etwa Erweiterung von Fahrerlaubnissen, Maschinenbedienschulungen und Trainings bei Produkteinführungen.

Bundesweite Bildungsprämie

Ebenfalls unterstützt werden individuelle Weiterbildungen von Erwerbstätigen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Auch hier erhalten die Beschäftigten 50 Prozent bis maximal 500 Euro ihrer Weiterbildung über einen Prämiengutschein finanziert. Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte mit einer Erwerbstätigkeit von mindestens fünfzehn Stunden in der Woche, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro (40.000 Euro bei Verheirateten) nicht übersteigt.

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