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Richtigstellung: Es brennt in Duisburg

Am letzten Donnerstag hatte ich hier geschrieben: „Hier in Duisburg hat es, soweit ich weiß, noch nicht gebrannt.“ Das war falsch, absoluter Unsinn – ich muss Sie bitten, diesen Fehler zu entschuldigen. Es ist klar, dass es schon einmal in Duisburg gebrannt hatte; sogar mehrere Male, das ist unvermeidlich, doch darin bestand nicht mein Fehler. In dem Artikel geht es u.a. auch um gezielte Brandanschläge auf Fremde, die Sascha Lobo in seiner Kolumne zu der Erkenntnis geführt haben, „wie dünn der Firnis Zivilisation ist. Und offenbar immer war“. Mein Fehler bestand darin, dass mir beim Schreiben dieser Zeile nicht präsent gewesen war, dass es selbstverständlich auch in Duisburg diese Anschläge gegeben hatte. Ich will hier nicht darüber spekulieren, wodurch dieser akute Zustand der geistigen Umnachtung zustande gekommen sein mag. Ich weiß aber, woran es gewiss nicht gelegen hatte. Mich hatte nachweislich nicht die dementia patriotitis locala erfasst; denn ich beendete meinen Artikel, indem ich mich Lobos Feststellung „Es zeigt uns, dass wir jeden Tag in der Fußgängerzone Leuten begegnen, die Monstrositäten von sich geben“ angeschlossen habe mit: „Auch in Duisburg. Machen wir uns nichts vor!“

Immerhin damit habe ich richtig gelegen. Ganz aktuell haben auf der Facebook-Seite der evangelischen Kirchgemeinde Walsum-Vierlinden Duisburger Mitbürger zu Gewaltaktionen gegen die Asyl-Unterkunft aufgerufen. Diese Einträge sind „auf Bitten der Polizei“ mittlerweile gelöscht, Ermittlungsverfahren eingeleitet. Pfarrer Heiko Dringenberg weist darauf hin, dass „die Kommentare ja nicht anonym (waren). Da haben einige mit vollem Namen ihre fragwürdigen Meinungen geäußert“. Die jüngsten Kommentare sind „nicht mehr so drastisch und rechtsgerichtet“ (Dennis Bechtel in der WAZ), aber immer noch – sagen wir mal – schwer lesbar. Immer mit vollem bzw. richtigem Namen – vielleicht nicht immer, aber immer öfter. Der Bericht des Pfarrers über die von der Polizei erbetenen Löschungen und eingeleiteten Ermittlungen wird kommentiert mit „traurig, dass man noch nicht mal seine Meinung hier äußern kann. Traurig – aber so ist es halt, ne“. Das schreibt der Norman, 24 Jahre, geboren in Mülheim an der Ruhr: „Zum Glück habe ich mich zurück gehalten, aber…“ – … gut, das nur nebenbei. Ich will mich nicht herausreden. In der zentralen Frage, nämlich der nach den Brandanschlägen, habe ich nun einmal nicht richtig gelegen. Traurig – aber so ist es halt, ne…

Es hat, um meiner Pflicht der Richtigstellung nachzukommen, nicht nur einmal gebrannt, sondern mehrmals. Den schnellsten Überblick erhalten Sie beim Blick auf die Seite 2 der Antwort der Landes-regierung auf die Kleine Anfrage 1826 vom 13. Dezember 2013 der Abgeordneten Birgit Rydlewski („Piraten“). Drucksache 16/4628, Thema: „Brandstiftungen im Duisburger Stadtgebiet“. Ich zitiere: „16.03.2013, Duisburg-Bergheim, Brand im Keller eines Hauses in der Beguinenstraße: Das Ermittlungs-verfahren wurde nach § 170 Absatz 2 Satz 1 StPO eingestellt, da die Brandlegerin oder der Brandleger nicht ermittelt werden konnte. Hinweise auf einen politisch motivierten Hintergrund für die Brandlegung liegen nicht vor.“ Na sicher, mit diesem Haus, in den Medien oft als „Problemhaus“ bezeichnet, hatte ich mich oft genug befasst. Keineswegs nur auf dieser Homepage, aber eben auch hier. Ich wohne nämlich in der Nähe. Im März 2013 hatte es dort gebrannt. Und selbstverständlich gab es „Hinweise auf einen politisch motivierten Hintergrund für die Brandlegung“ – also: etwa für mich. Denn auch diese „Brand-legung“ wurde häufig genug angekündigt. Aber ich verstehe, dass die Landesregierung anders antworten musste („Hinweise liegen nicht vor“).

Immerhin: politisch korrekt gegendert. „Die Brandlegerin oder der Brandleger“ – sehr hübsch, wobei: warum nicht auch „die Brandleger“? Vielleicht waren es ja tatsächlich zwei? Aber egal: am 9. Oktober hatte es dann einen Stadtteil weiter gebrannt. In Homberg, genauer gesagt; in der Kirchstraße in Hoch-heide. „Das Ermittlungsverfahren wurde nach § 170 Absatz 2 Satz 1 StPO eingestellt, da die Ermittlungen nicht zur Identifizierung einer Täterin oder eines Täters geführt haben“, schreibt die Landesregierung. Und: „Da nach dem Ergebnis der Ermittlungen auch eine fahrlässige Brandlegung nicht auszuschließen ist, kann über die Hintergründe der Tat keine abschließende Aussage getroffen werden.“ Nun gut, aber es fällt schon auf, dass die Landesregierung trotz aller Unklarheit der „Hintergründe“ auf die Termini „Tat“ und „Täter“ nicht verzichten mag. Ganz ähnlich hatte es sich dereinst schon in der auf dem Polizeibericht basierenden Lokalpresse verhalten. „Fahrlässige oder vorsätzliche Brandstiftung“ – man wusste es nicht. Einen technischen Defekt hatten die Ermittler ausgeschlossen; wohl deshalb die Schlagzeile: „Brand-stiftung in Duisburg-Hochheide“. Ob die WAZ wegen der zweifellos gegebenen „dramatischen Rettungs-lage“ zu reißerisch berichtet hatte? Die siebzehn Menschen, elf davon Kinder, hatten überlebt.

Zweieinhalb Wochen später, nämlich am 26. Oktober 2013, hatten „vermummte Personen“ eine Nebelkerze im Treppenhaus einer Asylbewerber-Unterkunft in Wanheim gezündet. Hier liegt also der Fall klar: Brandstiftung. Allerdings: „Da nur ein Zeuge die vermummten Personen gesehen hat, seine Aussage aber nicht zur Identifizierung der Täterin oder des Täters beitragen konnte, wurde das Ermittlungs-verfahren nach § 170 Absatz 2 Satz 1 StPO eingestellt. Die Tatmotivation ist damit ungeklärt“ (Antwort der Landesregierung). „Der Täterin oder des Täters“ – und wieder tadellos gegendert. Obwohl in diesem Fall offensichtlich mehrere Personen am Werk waren, es also „der Täter“ hätte heißen müssen bzw. korrekt gegendert: „der Täterinnen oder der Täter“. Wobei mit dieser Formulierung wiederum die Möglich-keit, dass es sich um eine Gruppe bestehend aus weiblichen und männlichen Personen handelt, nicht adäquat abgebildet wäre. Drei Maskierte, 13-köpfige Ermittlungskommission. Aber egal: wenn man nur wüsste, warum diese Leute so etwas bloß machen?!

Wieder zweieinhalb Wochen später, nämlich am 13. November 2013, brennt es lichterloh in Walsum, dem Stadtbezirk, von dem eingangs die Rede war. Sie erinnern sich: dort, wo der Pfarrer die Facebook-Einträge auf Bitten der Polizei gelöscht hat. Wir uns aber denken können, dass das Wort „Abfackeln“ gefallen sein dürfte. Damit hat man nämlich in Walsum Erfahrung. Im Wortlaut aus der Antwort der Landesregierung: „13.11.2013, Duisburg Alt-Walsum, Brand in einem ehemaligen Asylbewerberheim. Die Ermittlungen haben nicht zur Feststellung der Brandlegerin oder des Brandlegers geführt und sind daher nach § 170 Absatz 2 Satz 1 StPO eingestellt worden. Hinweise auf eine politisch motivierte Tat haben sich nicht ergeben.“ Ingo Blazejewski, Redaktionsleiter der NRZ Duisburg, hatte geschrieben: „Das Asylbewerberheim in Walsum … liegt in Schutt und Asche. Erst um 0.30 Uhr, nach knapp neun Stunden Löscharbeiten, hatten die zeitweise bis zu 100 Einsatzkräfte das Feuer unter Kontrolle. Zwischendurch waren große Teile des Gebäudes eingestürzt.“ Und an anderer Stelle: „Die Ermittlungen der Polizei haben ergeben, dass der Brand gelegt wurde. Das Feuer brach nämlich an zwei Stellen im Gebäude aus.“

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