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Rot-Weiss Essen zu saftiger Geldstrafe verurteilt – „Jeder Fan steht in der Verantwortung“

Der Westdeutsche Fußball- und Leichtathletikverband (WFLV) hat den Verein Rot-Weiss Essen aufgrund verschiedener Fälle von Fehlverhalten seiner Fans zu einer Geldstrafe von  6.000 Euro verurteilt. Addiert mit früheren Verbandsstrafen musste der Traditionsverein von der Hafenstraße in der laufenden Saison somit bisher eine Gesamtstrafe von 10.000 Euro bezahlen. Bei erneuten Verstößen droht RWE eine Block- oder sogar eine Platzsperre.

Insgesamt wurden am Mittwoch der laufenden Woche vor der Spruchkammer des +Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbands (WFLV) fünf Vorfälle aus drei Spielen verhandelt. Während der Begegnungen gegen die Reserve des VfL Bochum, gegen die Sportfreunde Lotte sowie gegen Rot-Weiß Oberhausen fielen RWE-Fans durch das Werfen von Gegenständen wie Bechern und Feuerzeugen sowie dem Zünden von Pyrotechnik negativ auf. Im Spiel gegen RWO ging eine gezündete Leuchtrakete nur knapp neben einem eigenen Spieler zu Boden.

„Bei aller zu respektierenden Emotionalität, die gerade einen Verein wie Rot-Weiss Essen begleitet und auszeichnet, darf diese keine Entschuldigung für Aktionen sein, die die Gesundheit anderer Stadionbesucher, Spieler oder Schiedsrichter gefährden”, äußert sich Prof. Dr. Michael Welling zu den Vorfällen.

Bereits in der Vergangenheit war RWE wegen ähnlichen Vorfällen zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. „Diese Aktionen schaden dem Verein Rot-Weiss Essen, das muss sich jeder Fan vor Augen führen und da steht auch jeder Fan mit in der Verantwortung. In den meisten Spielen, wie beispielsweise im Spiel gegen Aachen, zeigen unsere Fans in beeindruckender Weise, wie es anders geht. Dort wird die Leidenschaft für den Verein, mit dem wir gemeinsam Woche für Woche mitfiebern, in eine überragende Unterstützung für unsere Mannschaft umgemünzt. Genau so soll es sein und genau das hilft letztendlich dem Verein Rot-Weiss Essen. Umso inakzeptabler ist es, dass einzelne Personen die Fanszene in ihrer Gesamtheit immer wieder in Verruf bringen“, so Prof. Dr. Michael Welling weiter.

Unabhängig von der Übereinstimmung mit dem WFLV, diese Vorfälle als Fehlverhalten zu bewerten, sieht der Verein die Art sowie die Höhe der Sanktionen nicht gerechtfertigt und hat sich dementsprechend entschieden, gegen das Urteil der Verbandsspruchkammer in Berufung zu gehen. Welling dazu: „Dies soll nicht negieren, dass wir hier entsprechende Problemfälle haben, die uns allen nicht gefallen. Aber es ist aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt und alles andere als lösungsorientiert, hier lediglich mit immer höheren Strafen zu reagieren, die Vereine als Alleinschuldige abzuurteilen und die Verhältnismäßigkeit außer Acht zu lassen.

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