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Geschützt im Dienst: Diensthaftpflichtversicherungen sind für Lehrer sinnvoll

Die richtige Versicherung zu finden fällt allen Berufsanfängern schwer. Referendare, die es anstreben Lehrer zu werden, sollten eine allerdings nicht vergessen: die Diensthaftpflichtversicherung. Denn wenn während der Klassenfahrt, dem Sportunterricht oder in der Pause etwas passiert, drohen Ersatzforderungen, die den werdenden Lehrer in den Ruin treiben können. Der Schutz für das Haftungsrisiko ist allerdings günstig und sollte deshalb unbedingt abgeschlossen werden.

Lehrer im öffentlichen Dienst haften, wenn sie grob fahrlässig handeln, freiberufliche Lehrer auch bei mittlerer Fahrlässigkeit. Wenn unter diesen Bedingungen ein Schaden entsteht, können Lehrer persönlich haftbar gemacht werden. Ohne Diensthaftpflichtversicherung hat der Lehrer keinen Schutz. Zwar zahlt in vielen Fällen zunächst die gesetzliche Unfallversicherung, nimmt den Lehrer aber in Regress, verlangt also, dass er die Kosten übernimmt. Hat dieser aber keine Diensthaftpflichtversicherung, ist er finanziell ruiniert.

Versicherungssumme wählen

Gerade bei Personenschäden kommen im Schadensfall schnell mehrere Millionen Euro zusammen. Deshalb sollte bei der Diensthaftpflichtversicherung nicht am falschen Ende gespart werden. Diese übernimmt die Kosten bis zu einer vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Ist diese zu niedrig angesetzt, deckt sie vielleicht nicht die volle Höhe der Schäden ab. Gehen die Schadensersatzforderungen über die vereinbarte Versicherungssumme hinaus, muss der betroffene Lehrer den Rest selbst finanzieren. Stiftung Warentest meint deshalb, dass das Minimum bei einer Police fünf Millionen Euro sein sollte.

Verlust des Dienstschlüssels

Sinnvoll kann es auch sein, den Verlust des Dienstschlüssels mitversichern zu lassen. Dies ist teilweise in der Versicherung inbegriffen oder mit einem geringen Aufpreis möglich. Geht der Schlüssel zur Schule und den Klassenräumen verloren, springt die Versicherung ein. Auch hier wird vertraglich eine Obergrenze festgelegt, beispielsweise 15.000 oder 20.000 Euro. Wird auf diesen Zusatz der Diensthaftpflichtversicherung verzichtet und die Schlüssel kommen abhanden, muss der Lehrer selbst einspringen und die Schlösser auf eigene Kosten austauschen lassen.

 

 

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