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Veranstaltung zum Internationalen Frauentag in Krefeld – DGB fordert grundlegende Verbesserungen

„Mit dem Mindestlohn werden wir die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen zwar nicht schließen, aber um ein gutes Stück reduzieren. Damit erhöhen sich auch die Chancen von Frauen auf eine eigenständige Existenzsicherung. Voraussetzung dafür ist, dass der Mindestlohn gesetzeskonform umgesetzt und kontrolliert wird – auch in Branchen wie der Gastronomie, dem Hotel- und Reinigungsgewerbe! Das haben gerade die zahlreichen weiblichen Beschäftigten in diesen Betrieben wirklich verdient!“ erklärte die Vorsitzende des Frauenausschusses Angelika Lommes vom DGB in Krefeld anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März 2015.

Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns am 1. Januar 2015 steigen die Einkommen vieler Arbeitnehmerinnen: Jede vierte erwerbstätige Frau hat Anspruch auf eine Lohnerhöhung. Denn knapp zwei Drittel aller Niedriglohnbeschäftigten sind weiblich. Und besonders Minijobberinnen hatten bisher oft weniger als 8,50 € pro Stunde in der Tasche. Damit ist jetzt Schluss!

„Ein wichtiger Schritt ist getan! Weitere müssen folgen, denn: Häufig fallen bei erwerbstätigen Frauen niedrige Stundenlöhne und ein geringes Arbeitsvolumen zusammen. „Immer mehr Frauen sind berufstätig – aber viel zu oft in unfreiwilliger und geringer Teilzeit. Sollen sich die Einkommen von Frauen und ihre Aufstiegschancen verbessern, müssen sie ihre Arbeitszeiten den jeweiligen Lebensphasen anpassen können!“ forderte Lommes weiter.

Der Mindestlohn kann nur der Anfang sein! Damit Frauen auf eigenen Beinen stehen können, bedarf es fairer Löhne, guter Arbeitsbedingungen und eine gleichberechtigten Teilhabe am Erwerbsleben! Am internationalen Frauentag 2015 setzen die Gewerkschaften dafür ein Zeichen und fordern:

–        ein wirksames Entgeltgleichheitsgesetz, das Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen und geschlechtergerecht zu gestalten;

–        einen Rechtsanspruch auf die Rückkehr aus Teilzeit in Vollzeitbeschäftigung und einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit;

–        faire Aufstiegschancen für Frauen durch eine Pflicht zur Aushandlung verbindlicher Ziel- und Zeitvorgaben in den Betrieben und Verwaltungen;

–        den flächendeckenden Ausbau qualitativ hochwertiger Betreuung für Kinder und Pflegebedürftige;

–        die Aufwertung frauendominierter Berufe mit dem Ziel einer höheren gesellschaftlichen und finanziellen Wertschätzung;

–        eine nachhaltige Reform der Minijobs, um die soziale Sicherung ab der ersten Arbeitsstunde zu gewährleisten.

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