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Kurioses auf Kreuzfahrten – gelebte Ereignisse

Was erwartet man eigentlich von seinem Urlaub? Und wurden diese Erwartungen im Rückblick erfüllt? Die Antworten auf diese Fragen fallen ganz unterschiedlich aus. Einige Urlauber ziehen sogar vor Gericht und klagen gegen ihre Reiseveranstalter, sofern sie Grund dazu sehen. Auch die Kreuzfahrtbranche bleibt von diesen Klagen nicht verschont. Einige sind allerdings skurril und amüsant zugleich.

Klagen der Sonderklasse

Hat man das Recht auf eine Stornierung seiner Kreuzfahrt, wenn man sich mit seiner Ehefrau zerstritten hat? Diese Frage stellte sich tatsächlich, nachdem eine Frau nach einem Streit mit ihrem Mann diesen verlassen wollte. Da der Mann nach dem Ehekrach in Depressionen verfiel, wollte er die Kreuzfahrt stornieren. Um auf der sicheren Seite zu sein, ließ er sich seine depressive Stimmung vom Arzt attestieren. Seine Versicherung allerdings sah dies nicht als hinreichenden Grund an. Daraufhin klagte er beim Amtsgericht München (Az.: 181 C 15698/00). Die Anklage änderte letztlich aber nichts an seiner Situation – Frau weg, Kreuzfahrt da.

Pommes dürfen auf keiner Kreuzfahrt fehlen. Das dachten sich zwei Passagiere, die vor das Hamburger Gericht (Az.: 8B C 419/09) zogen. Bei ihrer Reise, einer Nil-Kreuzfahrt, gab es ein abwechslungsreiches Menü, aber eben keine Pommes. Da Kartoffeln in Ägypten keine landestypische Beilage darstellen, bekamen die beiden Kläger nicht Recht zugesprochen. In diesem Fall könne höchstens von einer hinzunehmenden Unannehmlichkeit die Sprache sein, es sei denn, der Verzicht auf Pommes hätte Mangelerscheinungen ausgelöst.

In einem anderen Fall klagte eine Passagierin die Reederei an, da sie bei einem Landgang ausgeraubt wurde. Entrissen wurden ihr Geld, Papiere und ihre Video- und Fotoausrüstung. Zudem beschwerte sich die Frau darüber, dass vom Reiseprogramm abgewichen und in Forte de France auf Martinique angelegt wurde statt in Philipsburg auf St. Martin. Das Amtsgericht Bremen (Az.: 4 S 432/01) befand das Raub-Risiko in beiden Städten als gleichwertig. Außerdem hätte sich solch ein Raubüberfall überall ereignen können.

Eine andere Urlauberin stürzte beim Übergang vom Pool- zum Innenbereich und brach sich dabei die rechte Hand. An dortiger Stelle befand sich allerdings ein Schild mit der Aufschrift „Vorsicht, nasser Boden!“. Vom Amtsgericht Offenbach (Az.: 36 C 477/07) bekam die Dame kein Recht zugesprochen, da sie über die akute Rutschgefahr vorgewarnt worden war – der aufmerksame Urlauber ist demnach klar im Vorteil.

Dies ist nur eine kleine Auswahl an kuriosen Ereignissen auf Kreuzfahrtschiffen – die Liste ist wesentlich länger. Wer gewappnet und auf alles gefasst sein möchte, sollte sich im Vorfeld Reiseberichte und Beurteilungen durchlesen. Bewertungen von möglichen Kreuzfahrten-Anbietern finden Sie zum Beispiel auf seereisedienst.de, auf ekomi.de und auf trustedshops.de.

Bildrechte: Flickr Crystal Serenety Martin Abegglen CC BY-SA 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten

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