Der 28-Jährige war in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen ähnlicher Delikte polizeilich in Erscheinung getreten. Die Bundespolizei hat ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Aufgrund des Verdachts des Drogenhandels und des Mitführens von Waffen wurde der Beschuldigte an die zuständige Kriminalpolizei in Duisburg überstellt.
Während einer routinemäßigen Ausweiskontrolle zeigte der Tatverdächtige ein überaus nervöses Verhalten. Ferner verhielt sich der Mann abweisend gegenüber der eingesetzten Streife und reagierte nur sehr zögerlich auf die gestellten Fragen. Erst nach mehrfacher Aufforderung seine mitgeführten Gegenstände vorzuzeigen, reagierte die Person und gestand verbotene Gegenstände mit sich zu führen.