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Ordnungsrecht als Repressionsinstrument

München, 20. Juni 1962. Hunderte Jugendliche standen auf dem  Wedekindplatz im damals noch nicht so noblen Schwabing  und hörten ein paar Straßenmusikern zu. Es wurde spät, Anwohner beschwerten sich, die Polizei kam mit dem „kleinen Überfallkommando” und räumte den Platz. Es kam zu einer Festnahme.

 

Am nächsten Tag wurden drei Straßenmusiker auf der Leopoldstraße festgenommen. Ihre Zuhörer versuchten. sie zu befreien. Die Situation eskalierte, es kam zu gewalttätigen Ausschreitungen, die mehrere Tage andauerten und zu Demonstrationen mit über 10.000 Teilnehmern. Die Schwabinger Krawalle gelten bis heute als der Auftakt der 68er Bewegung. Sie waren auf den ersten Blick unpolitisch. Es ging nicht um Vietnam, wo zu diesem Zeitpunkt gerade einmal ein paar Hundert US-Soldaten stationiert waren, es ging nicht um die Aufarbeitung der Nazizeit und auch nicht um den Kapitalismus.

 

Es ging um das Recht, sein Leben zumindest ein paar Stunden lang so zu leben wie man es sich wünscht. An warmen Sommerabenden Musik zu hören, Spaß zu haben, selbst zu bestimmen. Und es ging um eine Polizei, die genau das verhindern wollte, weil es dem Ordnungsrecht widersprach.

 

Der Oberbürgermeister Münchens war damals ein Sozialdemokrat – Hans-Jochen Vogel. Er ist über jeden Verdacht erhaben, damals etwas gegen freie Meinungsäußerungen oder das Demonstrationsrecht gehabt zu haben. Aber Ordnung musste sein. Immerhin ging es ja auch darum, die Rechte der Anwohner zu schützen. Arbeitern, die morgens früh in die Fabrik mussten, Kindern, die  schlafen wollten, Alten, die den Schlaf in den Sommernächten schon aus gesundheitlichen Gründen dringend benötigten. Es ging um Rücksichtnahme, darum geltendes, demokratisches Recht durchzusetzen und ein wenig sicherlich auch um Erziehung: Auch die jungen Leute, die wenigsten von ihnen werden zu den damals gerade aufkommenden Gammlern gehört haben, sollten den Respekt vor den Rechten der anderen lernen und war es nicht auch für sie besser, zeitig ins Bett zu gehen? Sie mussten doch sicher auch am nächsten Morgen aufstehen, mussten in die Universität, zu ihren Lehrstellen oder in die Schule.

 

Später, als der Jugendrevolte an Fahrt gewann, spielte das Ordnungsrecht kaum noch eine Rolle. Die Auseinandersetzung mit den 68ern, mit der späteren Anti-AKW-Bewegung oder auch den Hausbesetzern wurde politisch und über das Strafrecht geführt. Es waren deutlich härtere Konflikte. Die Linien der Gegner waren klar und sie schenkten sich nichts – weder im politischen Streit noch in den zum Teil militant

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