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Rechtskolumne: „Darf ich mal in Ihre Tasche sehen?“ Oder: Die Macht des Faktischen

Dirk_Heckmann

Rechtsanwalt Dirk Heckmann

Neulich, am 13. Juni, las ich eine Piratengeschichte in der WAZ. Der Hintergrund war, dass Nahrungsaufnahme ein existenzielles Bedürfnis ist. Diese denn auch einkaufen zu müssen demnach auch. Keine allzu herausfordernde freilich, da wir der Jäger- und Sammlerzeit erfolgreich  entwachsen sind.  Und tatsächlich: Beim Streifzug nach Nahrung spontan von der einen oder anderen Kreatur selbst gefressen zu werden, stellt heutzutage keinen allzu häufig gelebten Ausgang dieses Unterfangens dar. Auch sind Lebensmittel längst nicht mehr eine knappe, unbezahlbare Ressource. Und so pflegen die modernen orangenen Piraten, also die mit Landtagsmandat, ihre Lebensmittel genauso zu zahlen wie andere auch.

So dachte und handelte auch unser Pirat.

Aber genauso wie alle andern ist unser Pirat ganz anderen, modernen Gefahren ausgesetzt. Nämlich entweder in Form einer roten Rundumleuchte auf einem elektronischen Sicherheitssystem am Ausgang nebst penetrantem Alarmton und schnell herbeigeeilter Sicherheitskraft. Oder in Form eines oder einer eifrigen Angestellten im Kassenbereich. Beiden Szenarien ist eins gemeinsam, nämlich die unvermeidlichen Frage, ob man „nicht eben mal in die Tasche sehen“ dürfe. Und wer die physisch durchaus beindruckenden Sicherheitskräfte in meiner persönlichen Lieblings-Eventshoppingwelt namens Netto auf der Wanheimer Straße kennt, weiß genau, dass diese Frage auch schon mal gerne nachdrücklich gestellt wird.

Hier weiß unser Pirat aber genau Bescheid: Nein, sie dürfen nicht! Jedenfalls dann nicht Lesen Sie weiter in unserem Magazin

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