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Rechtskolumne: Da könnte ja Jeder kommen!

jobcenterMan stelle sich vor: Sie sind Kunde eines Dienstleistungsunternehmens, und eben jene Dienstleistung gibt Anlass zur Beanstandung. Kein Problem, denken Sie, und greifen zum Telefonhörer. Die Sache lässt sich – so denken Sie weiter- doch schnell aufklären und regeln. Die Wahl einer 0180 – Nummer beschert Ihnen einen minutenlanges Verweilen in einer musikuntermalten Warteschleife, und schließlich ein Gespräch mit einer mittelgradig freundlichen wie weiblichen Call-Center-Stimme. Diese teilt Ihnen mit geschult unschuldigem Unterton mit, dass sie gar nichts zum Problem oder zur Sache allgemein sagen kann, und nein, verbinden könne sie auch nicht, aber sie werde dem Sachbearbeiter einen Rückrufwunsch weiterleiten. Nein, wann mit einem Rückruf zu rechnen sei, könne man auch nicht sagen, aber einen schönen Tag, das könne sie Ihnen schon wünschen. Alles schön abgespult vorgetragen, und entsprechend „verarbeitet“ fühlen Sie sich mit Ihrem Anliegen.
Was werden Sie wohl tun? Richtig, diesen Anbieter kündigen! Und zwar am liebsten fristlos!
Ihr Problem ist aber möglicherweise dieses: Sie sind zwar Kunde, sogar mit einer richtigen Kundennummer ausgestattet, aber es gibt keinen anderen Anbieter für Sie. Sie sind nämlich ALGII-Empfänger, oder in umgangssprachlich ebenso beliebter wie entblößender Nomenklatur: Hartzer! … Lesen Sie den ganzen Artikel in unserem Magazin

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