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Rechtsanwalt Dirk Heckmann zum LoPa-Prozeß: „Ich darf mal ein paar Zweifel anmelden“

Gestern ist die Einschätzung des Bochumer Kriminologe Thomas Feltes bekannt geworden, dass die Loveparade-Katastrophe ohne strafrechtliche Aufarbeitung bleiben werde. Heute hat Dirk Heckmann daran „ein paar Zweifel angemeldet“. Heckmanns Beitrag entstand im Rahmen einer Diskussion in der Facebook-Gruppe„Stadtpolitik Duisburg“ über meinen Kommentar zu Feltes´ Prognose. Heckmann ist Rechtsanwalt und arbeitet in einer Düsseldorfer Kanzlei, schwerpunktmäßig als Strafverteidiger. Er wohnt in Duisburg.

ch darf mal ein paar Zweifel anmelden. Recht hat Feltes zunächst damit, dass „ein Strafverfahren (…) nicht dazu da (sei), Ereignisse aufzuklären, sondern individuelle strafrechtlich-relevante Schuld festzustellen“. Stimmt, aber das weiß wohl spätestens nach Kachelmann jeder und ist darum ein Allgemeinplatz.

Aber: Feltes hat laut Bild gesagt, er „habe seinen Mandanten bereits darauf vorbereitet, dass es nicht zur Anklage kommen werde.“ Grund sei folgender: „Die Staatsanwaltschaft wird nur dann Anklage erheben, wenn sie mit 99-prozentiger Sicherheit mit einer Verurteilung rechnet“.

 

Fakt ist Folgendes: Das Ermittlungsverfahren endet entweder mit der Anklageerhebung oder mit einer Einstellung, jeweils entschieden durch die Staatsanwaltschaft. Zur Anklageerhebung bedarf es eines sog. „hinreichenden Tatverdachts“, einer prognostischen Entscheidung, dass die Wahrscheinlichkeit einer möglichen Verurteilung die eines möglichen Freispruchs überwiegt. Das ist theoretisch schon bei 51 % der Fall. Ich halte das Statement von Feltes schon deshalb für nicht nachvollziehbar.

Es ist nämlich keine Motivation vorstellbar, dass die StA nur bei einer Verurteilungswahrscheinlichkeit von 99% anklagen soll; denn eine Einstellung ohne Anklage wäre für die Ermitttlungsbehörden mit Sicherheit noch blamabler als ein Freispruch. Zudem würde es eine Lawine von Beschwerden bzw. Klageerzwingungsverfahren lostreten.

Vor allem aber haben wir es mit 15 (!) Beschuldigten zu tun, die in sehr verschiedener Funktion an dem Geschehen beteiligt waren. Ich kann schwerlich glauben, dass gegen Alle eingestellt würde. Es mag sein, dass der Nachweis des Schuld gegen Einzelne nicht gelingen könnte – aber bei Allen? Schon gar nicht dann, wenn die Veranstaltung so, wie sie stattfand, nicht genehmigungsfähig gewesen wäre, und nach Lage der Dinge muss man wohl davon ausgehen. Oder dass zumindest andere auf Veranstalterseite gegen Genehmigungsauflagen verstoßen haben müssen.

 

Zudem habe ich mir gerade den Lebenslauf des Herrn Feltes auf seiner Homepage angeschaut. Danach war er nie Anwalt, sondern hat sein (juristisches) Leben lang – bis auf das Referendariat – an der Uni gewirkt, also in der Theorie. Forensische Erfahrung kann ich dort keine sehen. Praktische Erfahrung im Strafprozessrecht und Strafrecht schon gar nicht.

Als Opfervertreter vor Anklageerhebung solche Statements loszulassen halte, ich auch nicht für besonders professionell. Feltes war von jeher spezialisiert auf Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft. Diese drei Fächer haben mit diesem Fall rein gar nicht zu tun. Eigentlich habe Sie auch nicht mehr mit Jura zu tun als mit Soziologie.

 

Ferner würde mich interessieren, ob Feltes bereits Akteneinsicht genommen hat. Die Opferanwälte haben diese erst vor kurzen erstritten, und angesichts der Opferzahlen und der Mächtigkeit der Ermittlungsakten wird es einige Zeit dauern, bis alle Opfervertreter die Möglichkeit dazu hatten, zumal es ja auch noch mindestens 15 Verteidiger gibt, die die Akten zuerst bekommen werden. Falls ja (wovon ich allerdings kein Wort gelesen habe), weiß er vielleicht mehr als wir. Falls nicht, wäre sein Statement ein reines Nebelgestochere, ein ziemlich peinliches obendrein.

Ich selbst habe aus Duisburger Justizkreisen gehört, dass man sich sehr konkret auf eine bald stattfindende Anklage vorbereitet (so Stand vor einer Woche).

 

Also nicht nervös werden und abwarten! Ich will mich nicht soweit aus dem Fenster lehnen, das ich Feltes‘ Stellungnahme für Unsinn halte; aber ich habe starke Zweifel an deren Signifikanz. So wie an der weltfremd anmutenden Forderung Feltes‘ nach einem unabhängigen Untersuchungsausschuss. Wer soll ihn machen, auf welcher Grundlage soll er arbeiten und was soll er ermitteln, was die Staatsanwaltschaft nicht ohnehin schon weiß?

Nicht zuletzt gibt es noch neben der straf- auch die zivilrechtliche Seite, und ich kann mir nicht vorstellen, dass es hier keine forensische Aufarbeitung geben wird. Dies nur nebenbei.

 

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