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Exdoktor Anette Schavan

Es ist sicherlich für viele eine gewisse Genugtuung, dass Anette Schavan (CDU) nun ein Exdoktor ist. Dies liegt nicht nur daran, dass sich die Heinrich-Heine-Universität nicht unter Druck hat setzen lassen, sondern auch in den Äußerungen von Frau Schavan in Bezug auf den ehemaligen Verteidigungsminister Karl Theodor von und zu Guttenberg. Bei diesem hatte sich Frau Schavan nach ihrer eigenen Aussage nicht nur heimlich geschämt. Es gibt ein Sprichwort, was auf diese Situation gut zutrifft: Hochmut kommt vor dem Fall. Sie wird sicherlich nicht nur ihres Hochmutes wegen in den nächsten Wochen zurücktreten.

Und die Erklärung mit Flüchtigkeitsfehlern, dass es vor einigen Jahren ja noch nicht Computer gab ist mehr als schlecht. Eine Doktorarbeit schreibt man nicht mal eben so. Diese entsteht über Jahre. In so einer Zeit müsste man schon extrem schludrig arbeiten, um derartige „Flüchtigkeitsfehler“ zu machen. Allerdings rechtfertigt auch eine schludrige Arbeitsweise die Aberkennung eines Doktortitels, weil die notwendige akademische Reife nicht erkennbar ist.

In Diskussionen scheinen einige der Meinung zu sein eine Doktorarbeit, die ein Plagiat, Betrug oder einfach nur Dilettantisch ist, würde verjähren. Wie kann ein erschlichener Titel verjähren, der noch immer benutzt wird. Insbesondere, wenn einem daraus Vorteile erwachsen. Wenn jemand etwas stiehlt, mag zwar die Strafbarkeit verjähren, die Besitzansprüche an der gestohlenen Sache verjähren allerdings nicht. Ähnliche dürfte die Rechtslage bei einem erschlichenen Doktortitel sein.

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