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Grüne Duisburg Walsum zum STEAG-Kauf

STEAG_AG_logoam 14.12.2012 stellte ich als Bürger dieser Stadt nach § 24 der Gemeindeordnung 6 Fragen an Herrn Oberbürgermeister Sören Link zum Steag-Anteilskauf durch die Stadtwerke Duisburg.

Ich erhielt nun am 17.01.2013 eine Antwort vom designierten Stadtdirektor Dr. Peter Langner (siehe auch den Anhang dieser Email), welcher im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Sören Link handelt, die ich Ihnen hiermit zur Kenntnisnahme übersende.

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Hier noch einmal die Fragen, die ich gestellt hatte, mit den Antworten der Stadt:

1. In welcher Form waren die Landesregierung und / oder die Bezirksregierungen, zum Beispiel aus kommunalaufsichtsrechtlicher Sicht, bei dem Steag-Kauf eingebunden?

Stadt: Die Entscheidung der einzelnen Räte zum Kauf der STEAG-Anteile durch ein Stadtwerkekonsortium ist bei der federführenden Bezirksregierung Düsseldorf angezeigt worden.

2. Haben die Landesregierung und / oder die zuständige Bezirksregierung von
der mit dem Steag-Kauf betroffenen Stadt Duisburg mit seinen verantwortlichen Tochterkonzernen Verträge bezüglich dieses Geschäftes zur Prüfung und Genehmigung erhalten?

Stadt: Gegenstand der gemeinwirtschaftsrechtlichen Anzeige und Genehmigungsverfahren ist die Prüfung, ob die gemeinwirtschaftsrechtlichen Vorgaben aus der Gemeindeordnung eingehalten werden. Daher sind die zwischen den Vertragspartnern abgeschlossenen Kaufverträge nicht von der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde zu prüfen oder zu genehmigen. Dementsprechend sind die Kaufverträge der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde auch nicht zur Prüfung oder Genehmigung vorgelegt worden.

Der Bezirksregierung Düsseldorf wurden Gesellschaftsverträge der kommunalen Vorschaltgesellschaften sowie der STEAG GmBH und ihrer Tochterunternehmen zur Prüfung vorgelegt.

3. Wie sieht es mit der Rechtmäßigkeit der Vertragslage aus, wenn eine Kommunalvertretung einen Vertragsentwurf, der einen Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständige Bezirksregierung zum Gegenstand hat, beschließt, dieser Genehmigungsvorbehalt aber im Nachhinein ohne Kenntnis der Kommunalvertretung nicht in den dann abgeschlossen Vertrag aufgenommen wird?

Stadt: Die Rechtmäßigkeit der abgeschlossenen Verträge wird von hier nicht angezweifelt. Von Seiten des Rates der Stadt Duisburg ist kein Vorbehalt formuliert und beschlossen worden.

4. Wurden Beteiligungsberichte der Landesregierung und der zuständigen Bezirksregierung vorgelegt, aus denen die Werthaltigkeit der mit dem Steag-Kauf begründeten Beteiligung hervorgeht?

Stadt: Der Beteiligungsbericht 2011 der Stadt Duisburg ist Bestandteil des Entwurfs des Gesamtabschlusses der Stadt Duisburg, der dem Rat der Stadt am 24.09.2012 (DS 12-1432) vorgelegt wurde. Der Beteiligungsbericht beinhaltet eine Aussage zum Wert der mit dem STEAG-Kauf begründeten Beteiligung.

5. Wie wird aus Sicht der Stadt Duisburg die nachhaltige Wirtschaftlichkeit des Steag-Kaufes für die betroffenen Kommunen jeweils in der kurz-, mittel- und langfristigen Perspektive beurteilt?

Stadt: Für die Stadt Duisburg gilt nach wie vor die mit der Beschlussfassung im Rat der Stadt am 06.12.2010 dargelegte Wirtschaftlichkeit.

6. Gibt es eine Sonderregelung im Vertrag, die das Kohlekraftwerk Walsum 10 behandelt und wie sieht diese aus?

Stadt: Hinsichtlich der abgeschlossenen Verträge gibt es Sonderregelungen für das Kraftwerk Walsum.

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Meine Fragen wurden somit kurz und knapp beantwortet, wobei sich für mich weitere Fragen ergeben haben. Mich würde zum Beispiel die Sonderregelung für das Kraftwerk Walsum im Detail interessieren oder die Frage nach der Haftungsregelung eines solchen Milliardendeals. Es bleiben also noch viele Fragen offen. Wir bleiben an diesem Thema dran, soviel sei gesagt.

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